{"id":1933,"date":"2019-12-10T09:52:03","date_gmt":"2019-12-10T07:52:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/?p=1933"},"modified":"2024-08-27T14:46:53","modified_gmt":"2024-08-27T12:46:53","slug":"erbschaften-in-der-schweiz-entwicklung-seit-1911-und-bedeutung-fur-die-steuern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/?p=1933","title":{"rendered":"Erbschaften in der Schweiz:  Entwicklung seit 1911 und Bedeutung f\u00fcr die Steuern"},"content":{"rendered":"<h2>Einleitung<\/h2>\n<p>Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: der Tod und Steuern. Dieser ber\u00fchmte Satz von Benjamin Franklin macht die geballte Emotionalit\u00e4t der Erbschaftsbesteuerung augenscheinlich. Das Thema ist denn auch ein politischer Dauerbrenner. In der Schweiz hat die Erbschaftssteuer derzeit einen schweren Stand. Die Kantone haben ihre Erbschafts- und Schenkungssteuern in den letzten drei Jahrzehnten sukzessive gesenkt und f\u00fcr direkte Nachkommen gr\u00f6sstenteils ganz abgeschafft. Eine Volksinitiative f\u00fcr die Einf\u00fchrung einer nationalen Erbschaftssteuer wurde im Juni 2015 mit 71% Nein-Stimmen wuchtig verworfen.<\/p>\n<p>Aus n\u00fcchterner \u00f6konomischer Optik ist der Erbschaftssteuer jedoch viel abzugewinnen. Im Gegensatz zu den meisten anderen direkten Steuern ist sie kaum leistungshemmend &#8211; ja unter Umst\u00e4nden sogar leistungssteigernd -, und aus der Gerechtigkeitsperspektive scheint es sinnvoller, geerbte als selbst verdiente Verm\u00f6gen zu besteuern.<\/p>\n<p>Wir zeigen in diesem Artikel, dass die Summe von Verm\u00f6gen und Erbschaften in der Schweiz stark am Ansteigen ist. Hier liegt also geraumes Steuersubstrat \u201ebrach\u201c, das man zumindest in einem gewissen Mass ohne grosse \u00f6konomische Nebenwirkungen steuerlich belasten k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Allerdings sind die Vorz\u00fcge der Erbschaftsbesteuerung nicht so klar, wie man meinen k\u00f6nnte. So ist aus den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beispielsweise nicht eindeutig, ob hohe Erbschaftssteuern die Verm\u00f6gensungleichheit letztlich verst\u00e4rken oder abschw\u00e4chen. Erbschaftssteuern sind somit ein \u201ekleineres \u00dcbel\u201c als viele andere Besteuerungsarten, aber kein Selbstzweck.<\/p>\n<p>Das schlagende Argument gegen die Erbschaftssteuer in der kantonalen Politik ist jedoch nicht die emotional abstossende Verbindung von Tod und Steuern, sondern der Steuerwettbewerb. Wir zeigen anhand der offiziellen Abstimmungsbrosch\u00fcren, dass der Sorge um potenzielle Wegz\u00fcge verm\u00f6gender Rentner in benachbarte Kantone ein weit h\u00f6herer Stellenwert einger\u00e4umt wird als anderen Motiven f\u00fcr Erbschaftssteuersenkungen. In fast allen kantonalen Abstimmungen war dies das vordergr\u00fcndige Hauptargument der Erbschaftssteuergegner. Abgeschlagen auf dem zweiten Rang folgte das Argument, die Erbschaftssteuer w\u00fcrde bereits versteuertes Verm\u00f6gen ein weiteres Mal belangen, und als drittwichtigstes Argument wurde die Sorge um Generationen\u00fcberg\u00e4nge von Familienunternehmen angef\u00fchrt.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Als weiteren Hauptbeitrag fassen wir in diesem Artikel wissenschaftliche Erkenntnisse zusammen, die darauf hindeuten, dass die Angst der Kantone vor der steuerbedingten Abwanderung im Fall der Erbschaftssteuer entgegen der landl\u00e4ufigen Auffassung unbegr\u00fcndet ist.<\/p>\n<h2>Der Umfang der vererbten Verm\u00f6gen in der Schweiz<\/h2>\n<p>Piketty (2011) hat mittels franz\u00f6sischer Daten aufgezeigt, dass Erbschaften seit einem Tiefpunkt in den Nachkriegsjahren wieder stetig an Gewicht gewinnen. Gem\u00e4ss seiner Sch\u00e4tzung betr\u00e4gt der Umfang der Erbschaften und Schenkungen derzeit ungef\u00e4hr 15% des Volkseinkommens und k\u00f6nnte bis zum Jahr 2060 wieder die wirtschaftliche Bedeutung des 19. Jahrhunderts erlangen.<\/p>\n<p>Piketty hat in statistischer Hinsicht leichtes Spiel, indem er sich auf Frankreich konzentriert. Dort werden Erbschaften seit 1791 besteuert und daher umfassend registriert. Diese Errungenschaft der franz\u00f6sischen Revolution beschert der Forschung sehr detailliertes und \u00fcber die Zeit vergleichbares Datenmaterial. Die Schweiz bietet uns keine solch reichen Datensch\u00e4tze. Erbschaften werden seit je nur von den Kantonen besteuert und sind statistisch schlecht dokumentiert.<\/p>\n<p>Andererseits erhebt die Eidgenossenschaft seit 1911 Verm\u00f6genssteuern, die Datenreihen zur Entwicklung der Privatverm\u00f6gen ergeben. Aus diesen Steuerdaten k\u00f6nnen wir die j\u00e4hrlich vererbten Summen indirekt sch\u00e4tzen. Die konkrete Umsetzung der Messmethode bedarf einiger zum Teil recht starker Annahmen und Ann\u00e4herungen, doch angesichts des Interesses der Thematik haben wir den Versuch gewagt (Br\u00fclhart, Dupertuis und Moreau, 2018).<\/p>\n<p>Abbildung 1 zeigt, wie sich der Anteil der Erbschaften und Schenkungen am Schweizer Volkseinkommen im Verlauf der letzten hundert Jahre gem\u00e4ss unserer Sch\u00e4tzungen entwickelt hat. Als Vergleich sind entsprechende Sch\u00e4tzwerte f\u00fcr Frankreich und Deutschland abgebildet. Der Anstieg der Erbschaften in den letzten f\u00fcnf Jahrzehnten ist auch in der Schweiz klar erkennbar, von 5% im Jahr 1975 auf \u00fcber 13% des Volkseinkommens im Jahr 2011.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig1_d.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-1906\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig1_d.png\" alt=\"\" width=\"690\" height=\"432\" srcset=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig1_d.png 1063w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig1_d-300x188.png 300w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig1_d-768x480.png 768w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig1_d-1024x641.png 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 690px) 100vw, 690px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Erbschaften in der Schweiz haben also offenbar eine seit fast hundert Jahren nicht mehr gesehene Bedeutung erreicht \u2013 Tendenz weiterhin steigend. Die zunehmende Bedeutung der Erbschaften hat drei Gr\u00fcnde: Erstens beobachtet man seit dem Ende der Nachkriegs-Boom-Jahre einen stetigen Anstieg der Verm\u00f6gen relativ zu den Einkommen. Zweitens sind Menschen angesichts zunehmender Lebensdauer und guter Altersvorsorge zum Zeitpunkt ihres Todes im Durchschnitt reicher. Drittens wird der Umfang von Schenkungen zu Lebzeiten (die wir ebenfalls einberechnen) stetig gr\u00f6sser.<\/p>\n<p>In Franken ausgedr\u00fcckt entsprach unser gesch\u00e4tzter Wert f\u00fcr 2011 einer vererbten Summe von 61 Milliarden und derjenige f\u00fcr 1999 36 Milliarden. Gem\u00e4ss der gesamtschweizerischen Verm\u00f6gensstatistik der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung sind die Privatverm\u00f6gen zwischen 2011 und 2016 (letzte verf\u00fcgbare Daten) j\u00e4hrlich um 5% gestiegen. Hochgerechnet auf 2020 ergibt das einen Zuwachs um 55% seit 2011. Von unserer Sch\u00e4tzung f\u00fcr 2011 ausgehend, betr\u00e4gt die vererbte Summe im Jahr 2020 somit knapp 95 Milliarden Franken.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\"><sup>[2]<\/sup><\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr einzelne, zum Teil weiter zur\u00fcck liegende Jahre gibt es auch andere Sch\u00e4tzungen des Erbschafts\u00advolumens in der Schweiz.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\"><sup>[3]<\/sup><\/a> Der haupts\u00e4chliche Treiber der wachsenden Erbschaften sind die immer gr\u00f6sseren Verm\u00f6gen. Die gemessenen Wachstumsraten der Privatverm\u00f6gen in der Schweiz erm\u00f6glichen es daher, die \u00e4lteren Sch\u00e4tzungen ann\u00e4herungsweise auf 2020 hochzurechnen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\"><sup>[4]<\/sup><\/a> Dieser Ansatz ergibt eine Spanne der f\u00fcr 2020 gesch\u00e4tzten Erbschaften zwischen 55 und 80 Milliarden Franken.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\"><sup>[5]<\/sup><\/a><\/p>\n<p>Unsere Sch\u00e4tzung liegt also etwas \u00fcber den Werten aus den anderen Studien. Jene Studien quantifizieren jedoch nur die eigentlichen Erbschaften, ohne Schenkungen zu Lebzeiten. Schenkungen und Erbvorbez\u00fcge sind aber sowohl verteilungspolitisch wie auch fiskalisch ebenso von Belang wie Erbschaften nach Ableben des Erblassers. Gem\u00e4ss vorliegenden Sch\u00e4tzungen kann man von einem Schenkungsvolumen ausgehen, das zwischen 30% und 40% der Erbschaften ausmacht, Tendenz steigend. Wenn wir daher 35% auf die extrapolierten Sch\u00e4tzwerte der anderen Studien dazurechnen, kommen wir auf eine f\u00fcr 2020 gesch\u00e4tzte Spannbreite der Erbschaften (inklusive Schenkungen) von zwischen 74 und 108 Milliarden Franken. Unser zentraler Sch\u00e4tzwert von 95 Milliarden ist somit konsistent mit den Ergebnissen anderer Studien.<\/p>\n<p>Das wirtschaftliche Gewicht von Erbschaften l\u00e4sst sich auch anders darstellen. Eine aussagekr\u00e4ftige Masszahl ist der Anteil der Verm\u00f6gen, die von Erbschaft herr\u00fchren (Piketty und Zucman 2015, Alvaredo, Garbinti und Piketty 2017). Einfach gesagt kann man auf zwei Wegen zu Verm\u00f6gen kommen: entweder man spart Verdientes oder man spart Geerbtes (inklusive Geschenktes). So l\u00e4sst sich theoretisch jeder Verm\u00f6gensfranken aufteilen in einen selber verdienten und einen geerbten Teil.<\/p>\n<p>Wir haben diese Sch\u00e4tzmethode auf Schweizer Daten angewendet und die in Abbildung 2 abgebildeten Werte berechnet.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\"><sup>[6]<\/sup><\/a> &nbsp;Es stellt sich heraus, dass der durchschnittliche Schweizer Verm\u00f6gensfranken ungef\u00e4hr zur H\u00e4lfte geerbt und zur H\u00e4lfte selber verdient ist \u2013 \u00e4hnlich wie in vergleichbaren L\u00e4ndern. Gemessen am Verm\u00f6gen war das Gewicht von Erbschaften \u00fcber das letzte Jahrhundert betrachtet etwas weniger volatil als relativ zum Volkseinkommen, aber auch hier erkennt man eine nicht lineare Entwicklung. Von 60% in der ersten H\u00e4lfte des 20. Jahrhunderts fiel das Gewicht der Erbschaften auf 44% in den 1970er- und 1980er-Jahren, um 2010 wieder 50% zu erreichen.<\/p>\n<p>Erbschaften und Schenkungen werden bisweilen als sinnvoller Mechanismus des wirtschaftlichen Ausgleichs \u00fcber die Generationen betrachtet. Die moderne Lebenserwartung bringt es aber mit sich, dass sich die meisten Erben nicht mehr in der wirtschaftlichen Aufbauphase befinden. Den auf Berner Steuerdaten beruhenden Resultaten von Jann und Fluder (2017, Tabellen 11 und 12) kann man entnehmen, dass bloss 4.9% aller Erbschaften und 18.5% aller Schenkungen an unter 40-j\u00e4hrige Empf\u00e4ngerinnen und Empf\u00e4nger gehen. Beinahe 60% der Erbschaften kommen Personen im Alter von \u00fcber 60 Jahren zu. Auch der materielle Umverteilungseffekt h\u00e4lt sich diesen Daten gem\u00e4ss in Grenzen, da der Grossteil der Erbschaften und sogar der Schenkungen an bereits verm\u00f6gende Personen fliesst. Allerdings l\u00e4sst sich aus diesen Daten nicht schl\u00fcssig festlegen, ob Erbschaften die Verm\u00f6gensungleichheit insgesamt verst\u00e4rken oder abschw\u00e4chen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig2_d.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-1917\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig2_d.png\" alt=\"\" width=\"690\" height=\"574\" srcset=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig2_d.png 1078w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig2_d-300x250.png 300w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig2_d-768x639.png 768w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig2_d-1024x852.png 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 690px) 100vw, 690px\" \/><\/a><\/p>\n<h2>Sinkende Steuerbelastung und steigende Verm\u00f6gensungleichheit<\/h2>\n<p>Erbschaften werden in der Schweiz leicht besteuert. Einem gesch\u00e4tzten Erbschaftsvolumen von 95 Milliarden Franken im Jahre 2020, stehen Erbschaftssteuerzahlungen von 1.34 Milliarden Franken gegen\u00fcber.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\"><sup>[7]<\/sup><\/a> Der durchschnittliche Erbschaftssteuersatz betr\u00e4gt somit 1.4%. Gem\u00e4ss unseren in Abbildung 3 dargestellten Sch\u00e4tzungen wurde ein vererbter Franken im Jahr 1990 noch mit durchschnittlich 4.1% besteuert, und im Jahr 2005 mit 2.0%. Diese Zahlen zeigen deutlich, wie die Erbschaftsbesteuerung in den Kantonen in den letzten drei Jahrzehnten nach und nach um ungef\u00e4hr zwei Drittel abgenommen hat.<\/p>\n<p>Eine in diesem Kontext zu beachtende Schweizer Eigenart ist die im weltweiten Vergleich einzigartig hohe Verm\u00f6genssteuer (Br\u00fclhart, Gruber, Krapf und Schmidheiny, 2019).<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\"><sup>[8]<\/sup><\/a> Wurde die Erosion der Erbschaftssteuer durch einen Anstieg der Verm\u00f6genssteuer allenfalls wettgemacht? Auch dazu liefern uns die in Abbildung 3 dargestellten Sch\u00e4tzungen eine klare Antwort: Im Verh\u00e4ltnis zur Masse der vererbten Verm\u00f6gen haben die Verm\u00f6genssteuerzahlungen nicht zugenommen. Ja sie nahmen sogar leicht ab: von 10.0% im Jahr 1990 und 10.1% im Jahr 2005 auf 9.0% im Jahr 2020, gem\u00e4ss unserer Sch\u00e4tzung. Die Erkl\u00e4rung liegt bei Verm\u00f6genssteuersenkungen in vielen Kantonen, besonders im Zeitraum von 2005 bis 2010 (Br\u00fclhart <em>et al.<\/em>, 2019).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig3_d.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-1910\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig3_d.png\" alt=\"\" width=\"690\" height=\"505\" srcset=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig3_d.png 1085w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig3_d-300x220.png 300w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig3_d-768x562.png 768w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig3_d-1024x749.png 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 690px) 100vw, 690px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Die Verm\u00f6gen und Erbschaften wurden in den vergangenen vier Jahrzehnten also signifikant steuerlich entlastet, und dies trotz eines Anstiegs der Verm\u00f6genswerte und Erbfl\u00fcsse, der deutlich \u00fcber dem allgemeinen Wirtschaftswachstum lag.<\/p>\n<p>Angestiegen sind nicht nur die Verm\u00f6gen und die resultierenden Erbschaften, sondern auch die Ungleichheit der Verm\u00f6gensverteilung. Abbildung 4 zeigt, dass die Top-1% verm\u00f6gendsten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in der Schweiz nach einem Einbruch in der zweiten H\u00e4lfte des 20. Jahrhunderts wieder \u00fcber 40% der gesamten Privatverm\u00f6gen besitzen. Das ist ein weltweiter Spitzenwert. F\u00f6llmi und Martinez (2017) zeigen auf, dass auch die Verm\u00f6gensanteile anderer Top-Quantile (z.B. Top-0.1% oder Top-10%) am Steigen sind.<\/p>\n<p>Die Schweizer Top-1%-Verm\u00f6gensanteil ist nicht direkt mit anderen Staaten vergleichbar, da sie steuerfreie Verm\u00f6gen aus der 2. und 3. S\u00e4ule ausblendet, w\u00e4hrend solche Guthaben in den Vergleichsl\u00e4ndern eingeschlossen sind. Wenn man Vorsorgeverm\u00f6gen auch in der Schweiz einbezieht, sinkt der Top-1%-Anteil je nach Berechnungsweise auf 25-28% und kommt n\u00e4her am europ\u00e4ischen Durchschnitt zu liegen (F\u00f6llmi und Martinez, 2017). Allerdings ist steuerfreies Rentensparkapital nicht gleichwertig mit freiem Verm\u00f6gen. Insbesondere sind Rentenanspr\u00fcche nur beschr\u00e4nkt vererbbar.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\"><sup>[9]<\/sup><\/a> Somit ist die Verteilung der Privatverm\u00f6gen eine gesellschaftspolitisch relevante Gr\u00f6sse, und der langsame aber stetige Anstieg der Verm\u00f6gensungleichheit der letzten vier Jahrzehnte verdient Beachtung.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig4_d.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-1912\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig4_d.png\" alt=\"\" width=\"690\" height=\"499\" srcset=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig4_d.png 1081w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig4_d-300x217.png 300w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig4_d-768x556.png 768w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Fig4_d-1024x741.png 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 690px) 100vw, 690px\" \/><\/a><\/p>\n<h2>Ursache Steuerwettbewerb<\/h2>\n<p>Die beobachtete steuerliche Entlastung von Erbschaften hat vordergr\u00fcndig eine eindeutige Ursache: den Steuerwettbewerb. Die Sorge um Abwanderung von verm\u00f6genden \u00e4lteren Steuerzahlern spielte bei den zahlreichen kantonalen Erbschaftssteuerreformen der letzten vier Jahrzehnte nachweislich die Hauptrolle. Eine Analyse der offiziellen Abstimmungsb\u00fcchlein zu 15 kantonalen Erbschaftssteuer\u00adsenkungsvorlagen seit 1990 macht deutlich, dass 64% des Textvolumens dem Wettbewerb um mobile Steuerzahler gewidmet war (Br\u00fclhart und Parchet, 2014a). Zudem zeigt diese Studie, dass das Argument Steuerwettbewerb von den Erbschaftssteuersenkungs-Bef\u00fcrwortern in 13 der 15 analysierten Brosch\u00fcren als erstes angef\u00fchrt wurde. Wenn man die Erbschaftssteuern nicht auch senken w\u00fcrde, so wurde vorhergesagt, dann verl\u00f6re man beg\u00fcterte Steuerzahler an die Kantone, in welchen reiche Erben weniger streng zur Kasse gebeten werden. Die anderen klassischen Argumente gegen Erbschaftssteuern wie Mehrfachbesteuerung oder Sorgen um Generationenwechsel bei Familienunternehmen hatten klar ein geringeres Gewicht in den politischen Debatten um kantonale Steuersenkungen.<\/p>\n<p>Die Logik des Steuerwettbewerbs ist bestechend, doch entscheidend ist nicht, ob mobile Steuerzahler durch h\u00f6here Steuern abgeschreckt werden, sondern wie viele. Wenn Steuerzahler in grosser Zahl wegziehen, dann kann eine Steuererh\u00f6hung tats\u00e4chlich zum fiskalischen Eigentor werden, denn dann senkt sie die Steuereinnahmen statt sie zu erh\u00f6hen. Und umgekehrt w\u00fcrde sich eine Steuersenkung f\u00fcr die Staatskasse lohnen, wenn sie eine sehr starke Zuwanderung finanzkr\u00e4ftiger Steuerzahler ausl\u00f6sen w\u00fcrde. Je schw\u00e4cher solche Wanderungsreaktionen jedoch ausfallen, desto deckungsgleicher sind die Ver\u00e4nderung des Steuersatzes und die resultierende Ver\u00e4nderung der Steuereinnahmen. Das Ausmass der steuerbedingten Wanderungsreaktionen \u2013 in der Fachliteratur spricht man von der \u201eElastizit\u00e4t des Steuersubstrats\u201c \u2013 ist daher von entscheidender Bedeutung.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\"><sup>[10]<\/sup><\/a><\/p>\n<p>Wir haben die steuerbedingten Reaktionen \u2013 die Elastizit\u00e4t des kantonalen Erbschaftssteuersubstrats \u2013 \u00f6konometrisch zu erfassen versucht (Br\u00fclhart und Parchet, 2014a).<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\"><sup>[11]<\/sup><\/a> Unsere zentrale Sch\u00e4tzung der kurzfristigen Erbschaftssteuerelastizit\u00e4t ist -0.09. Dieser Wert ist jedoch nicht statistisch signifikant. Das heisst, wir k\u00f6nnen die Hypothese nicht schl\u00fcssig verwerfen, dass kantonale Erbschaftssteuer\u00e4nderungen <em>gar keine<\/em> Auswirkungen auf das Steuersubstrat hatten. Unser gesch\u00e4tzter Wert ist auch in der Hinsicht gering, als er weit entfernt ist von -1 und damit jener Elastizit\u00e4t, die n\u00f6tig w\u00e4re, damit sich eine Steuersenkung aus Sicht der Erbschaftssteuereinnahmen lohnen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Auch amerikanische Studien haben kaum Anzeichen gefunden von systematischen erbschaftssteuer\u00adbedingten Umz\u00fcgen wohlhabender \u00e4lterer Steuerzahler (Bakija und Slemrod, 2004; Conway und Rork, 2012). Eine Ausnahme bildet die Studie von Moretti und Wilson (2019), welche sich auf erbschaftssteuerbedingte Umz\u00fcge von US-Milliard\u00e4ren der Forbes-400-Liste konzentriert. Sie finden, dass diese Super-Verm\u00f6genden in der Tat auf Erbschaftssteuern reagieren. Gem\u00e4ss ihren Ergebnissen verliert ein US-Bundesstaat in Schnitt ein Drittel seiner Forbes-400-Verm\u00f6gen, wenn er eine Erbschafssteuer von 15% einf\u00fchrt. Interessanterweise zeigen ihre Rechnungen jedoch auch, dass sich Erbschaftssteuern aus Sicht des Fiskus sogar bei dieser Klasse von zumeist hochmobilen und steuerempfindlichen Steuerzahlern lohnen: Bloss in einem Staat (Kalifornien) w\u00e4re eine Erbschaftssteuer von 15% hinsichtlich der Forbes-400-Verm\u00f6gen ein fiskalisches Verlustgesch\u00e4ft. Amerikanische Soziologen f\u00fchren die begrenzte Mobilit\u00e4t verm\u00f6gender Personen darauf zur\u00fcck, dass hohe Einkommen und Verm\u00f6gen oft auf einer starken lokalen gesellschaftlichen Vernetzung beruhen, welche nach einem Umzug nicht mehr im gleichen Masse genutzt und gepflegt werden kann (Young, Varner, Lurie und Prisinzano, 2016).<\/p>\n<p>In der Schweiz scheinen f\u00fcr Standortentscheide verm\u00f6gender Haushalte Verm\u00f6genssteuern wichtiger zu sein als Erbschaftssteuern. In Br\u00fclhart und Parchet (2014a) finden wir gegen\u00fcber der Verm\u00f6genssteuer eine Elastizit\u00e4t von -0.13. Obwohl dieser Sch\u00e4tzwert etwas gr\u00f6sser ist, ist auch er statistisch nicht signifikant. In einer Studie der Auswirkungen von kantonalen Verm\u00f6genssteuern beobachten wir, dass Steuersenkungen starke Reaktionen verursachen in Form zus\u00e4tzlich ausgewiesener steuerbarer Verm\u00f6gen, und dass ungef\u00e4hr ein Viertel dieser Reaktionen auf Umz\u00fcge von Steuerzahlern r\u00fcckf\u00fchrbar sind (Br\u00fclhart <em>et al.<\/em>, 2019). Verm\u00f6gende Steuerzahler scheinen also etwas empfindlicher auf Ver\u00e4nderungen bei der Verm\u00f6genssteuer zu reagieren als auf Ver\u00e4nderungen der Erbschaftssteuer\u00adbelastung.<\/p>\n<p>Anders sieht es bei der Einkommenssteuer aus: Da finden wir eine Elastizit\u00e4t von -0.81. Dieser Sch\u00e4tzwert ist statistisch signifikant. Die von uns beobachteten sehr schwachen Wanderungswirkungen der Besteuerung von Erbschaften scheinen somit nicht an ungen\u00fcgend pr\u00e4zisen Daten oder Sch\u00e4tzmethoden zu liegen, denn bei der Einkommenssteuer finden wir wie erwartet einen starken und statistisch pr\u00e4zis messbaren Effekt.<\/p>\n<h2>Senkung der Erbschaftssteuer als Verlustgesch\u00e4ft<\/h2>\n<p>Die oben erw\u00e4hnten Sch\u00e4tzungen der Elastizit\u00e4t deuten darauf hin, dass die Verhaltensreaktionen auf Erbschaftssteuersenkungen bei weitem nicht ausreichten, um die die direkten Steuerausf\u00e4lle infolge der Tarifsenkungen zu kompensieren.<\/p>\n<p>Allerdings reagieren Steuerzahler oftmals zeitverschoben \u2013 sei es vorausschauend in Erwartung einer bestimmten Reform oder erst mit Verz\u00f6gerung nach der Reform. Wir haben deshalb untersucht, wie sich die Erbschaftssteuereinnahmen in f\u00fcnf Kantonen mit besonders markanten Erbschaftssteuersenkungen vor und nach diesen Senkungen entwickelt haben. Im Szenario, welches Bef\u00fcrwortern von Steuersenkungen \u00fcblicherweise vorschwebt, ziehen Steuersenkungen wohlhabende Steuerzahler an, welche dann an ihrem Lebensende zu lukrativen Erblassern werden. Gem\u00e4ss diesem Szenario w\u00fcrde man einen Einbruch der Erbschaftssteuereinnahmen zum Zeitpunkt der Steuersenkung erwarten, gefolgt von einem allm\u00e4hlichen Wiederanstieg bis auf oder gar \u00fcber das Niveau von vor der Steuersenkung. Wir k\u00f6nnen ein solches Aufholen der Steuereinnahmen in den verf\u00fcgbaren Daten jedoch nicht ausmachen \u2013 und dies immerhin \u00fcber einen Zeithorizont von bis zu 20 Jahren nach der Reform (s. Abbildung A.1 im Anhang).<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\"><sup>[12]<\/sup><\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr eine Gesamtbetrachtung der steuerlichen Auswirkungen gilt es zus\u00e4tzlich zu ber\u00fccksichtigen, dass ein wegen tiefer Erbschaftssteuern zugezogener Steuerzahler dem Fiskus nicht bloss via k\u00fcnftige Erbschaftssteuereinnahmen dient, sondern auch \u2013 oder gar vor allem \u2013 durch zus\u00e4tzliche Einkommens- und Verm\u00f6genssteuerzahlungen zu seinen Lebzeiten.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\"><sup>[13]<\/sup><\/a> Zus\u00e4tzliche Berechnungen haben aber gezeigt, dass Erbschaftssteuersenkungen auch unter Einbezug aller anderen Steuerzahlungen zu Lebzeiten der zuziehenden Personen f\u00fcr den Kanton insgesamt nicht zu einer Steigerung der Steuereinnahmen f\u00fchren.<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss unserem gegenw\u00e4rtigen Kenntnisstand reagiert das Steuersubstrat der Erbschaftssteuer kaum auf Ver\u00e4nderungen der kantonalen Erbschaftsbesteuerung. Senkungen der kantonalen Erbschafts\u00adsteuern erwuchsen somit nicht einem Sachzwang durch den Steuerwettbewerb: Die Welle der Erbschaftssteuersenkungen entsprang vielmehr einem \u201evermeintlichen Steuerwettbewerb\u201c.<\/p>\n<h2>Schlussbemerkungen<\/h2>\n<p>Was sagen uns diese empirischen Befunde zur Besteuerung von Erbschaften? Einerseits liegt der Schluss nahe, dass der Fiskus das Steuersubstrat Erbschaft angesichts seiner steigenden Bedeutung nicht brachliegen lassen sollte, zumal die Erbschaftssteuer eine \u00f6konomisch vergleichsweise verzerrungsarme Steuer darstellt (Br\u00fclhart und Parchet 2014b). Einer Verschiebung der Steuerlast weg von Eigenleistungen und hin zu Erbschaften w\u00e4re aus \u00f6konomischer Sicht wenig entgegenzuhalten.<\/p>\n<p>Andererseits kann man daraus nicht schliessen, dass die Erbschaftsbesteuerung auf Bundesebene zu geschehen hat. Gem\u00e4ss der vorliegenden Sch\u00e4tzungen reagieren verm\u00f6gende \u00e4ltere Menschen kaum auf Ver\u00e4nderungen bei der Erbschaftsbesteuerung. Die Kantone k\u00f6nnten Erbschaften somit durchaus st\u00e4rker besteuern, ohne Furcht vor Steuerwettbewerb.<\/p>\n<p>Wenn die Kantone die durchschnittliche Belastung beispielsweise von aktuell 1.4% auf 4% anheben w\u00fcrden \u2013 das heisst auf ein Niveau wie noch zu Beginn der 90er-Jahre \u2013 d\u00fcrfte dies im Jahr 2020 rund 2.5 Milliarden Franken (= 2.6% * 95 Milliarden) zus\u00e4tzlich in die Kantons- und Gemeindekassen sp\u00fclen. Es liegt hier ein geraumes Steuersubstrat brach, welches f\u00fcr k\u00fcnftige Anspr\u00fcche \u00f6ffentlicher Leistungen, beispielsweise im Pflegebereich, gen\u00fctzt werden k\u00f6nnte. Auch eine Neugewichtung zwischen Verm\u00f6gens- und Erbschaftsbesteuerung w\u00e4re erw\u00e4genswert.<\/p>\n<p>Allerdings sind die \u00f6ffentlichen Finanzen der meisten Kantone gegenw\u00e4rtig solide, und f\u00fcr eine Erbschaftssteuererh\u00f6hung aus rein verteilungspolitischem Anlass fehlt angesichts der klaren Ablehnung der Erbschaftssteuerinitiative von 2015 offensichtlich die politische Unterst\u00fctzung. Erbschaftssteuer\u00aderh\u00f6hungen k\u00f6nnten dann mehrheitsf\u00e4hig werden, wenn sie an dringende neue Ausgaben gebunden werden (quasi als \u201ekleinstes steuerliches \u00dcbel\u201c) oder als Kompensation f\u00fcr die Senkung weniger effizienter anderer Steuern.<\/p>\n<p>Die rein verteilungspolitischen Argumente f\u00fcr die Erbschaftssteuer beruhen auf der Annahme, dass Erbschaften und Schenkungen gesellschaftlich unerw\u00fcnschte Verm\u00f6gensungleichheiten zementieren oder gar verst\u00e4rken. Daf\u00fcr gibt es jedoch keine starken Hinweise. Eine Zunahme der Erbfl\u00fcsse bedeutet n\u00e4mlich nicht zwangsl\u00e4ufig eine wachsende dynastische Konzentration von Grossverm\u00f6gen. Piketty (2014) stellt fest, dass die Erbschaften der Gegenwart breiter und gleichm\u00e4ssiger verteilt sind als vor hundert Jahren (er spricht etwas s\u00fcffisant von \u201epetits rentiers\u201c). Sch\u00e4tzungen aus D\u00e4nemark und Schweden deuten darauf hin, dass Erbschaften die relativen (wenn auch nicht die absoluten) Verm\u00f6gensungleichheiten kurzfristig mindern (Boserup, Kopczuk und Kreiner, 2016; Elinder, Erixson und Waldenstr\u00f6m, 2018). Anhand von Steuerdaten f\u00fcr den Kanton Z\u00fcrich kommt auch Moser (2019) zum Schluss, dass sich Erbschaften eher ausgleichend auf die Verm\u00f6gensverteilung auswirken.<\/p>\n<p>Die schwedische Studie von Elinder <em>et al.<\/em> (2018) zeigt zudem auf, dass die Erbschaftssteuer die Verm\u00f6gensungleichheiten eher versch\u00e4rft als abgemindert hat, da sie trotz eines progressiven Steuertarifs einen h\u00f6heren Anteil am Gesamtverm\u00f6gen (Erbschaft plus existierendes Verm\u00f6gen) von weniger verm\u00f6genden als von sehr verm\u00f6genden Erben darstellte. Allerdings zeigen Nekoei und Seim (2019), ebenfalls mit schwedischen Daten, auf, dass arme Erben ihr Erbe rascher konsumieren als reiche Erben. Somit verst\u00e4rken Erbschaften \u00fcber l\u00e4ngere Frist betrachtet m\u00f6glicherweise auch die relative Verm\u00f6gensungleichheit, und eine progressive Erbschaftssteuer k\u00f6nnte dieser Tendenz Gegensteuer leisten.<\/p>\n<p>Wir wissen nicht, wie es in der Schweiz um die Entwicklung der Ungleichheit unter Erben, und zwischen Erben und Nichterben, bestellt ist, und wie sich Erbschaftssteuern hierzulande auf die Verm\u00f6gens\u00adverteilung auswirken. Es bleibt noch viel zu erforschen.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> In der Diskussion um eine eidgen\u00f6ssische Erbschaftssteuer standen diese beiden Argumente gem\u00e4ss W\u00e4hlerbefragung nach der Volksabstimmung von 2015 jedoch im Vordergrund.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Das Schweizer Volkseinkommen ist in der Zeitspanne 2011-2018 um durchschnittlich 1.3% pro Jahr gestiegen. Demgem\u00e4ss entspricht der auf 2020 extrapolierte Wert der Erbschaften f\u00fcr die Schweiz in Abbildung 1 nunmehr bereits 17% des Volkseinkommens &#8211; h\u00f6her also als der gesch\u00e4tzte Wert f\u00fcr 1911.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Morger und Stutz (2017): 63 Milliarden im Jahr 2015; Stutz, Bauer und Schmugge (2007): 28.5 Milliarden im Jahr 2000, 23 Milliarden im Jahr 1997; Daepp (2003): 18-22 Milliarden im Jahr 1997.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Gem\u00e4ss der ESTV-Verm\u00f6gensstatistik betrug die j\u00e4hrliche nominelle Wachstumsrate der Privatverm\u00f6gen auch \u00fcber die gesamte Zeitspanne 1997-2016 ziemlich genau 5%. Die extrapolierten Werte ergeben sich somit aus der Multiplikation des gesch\u00e4tzten Erbschaftsvolumens im Jahr <em>T<\/em> mit dem Faktor 1.05<sup>(2020-<em>T<\/em>)<\/sup>.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Die Unterschwelle von 52 Millionen ergibt sich aus der unteren Schwelle des gesch\u00e4tzten Intervalls von Daepp (2003), und die Oberschwelle ergibt sich aus Morger und Stutz (2017).<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Die angewendete Methode beruht zwangsweise auf der Annahme, dass die Sparquote auf Arbeitseinkommen gleich hoch ist wie die Sparquote auf Kapitaleinkommen. Da letztere ungleicher verteilt sind als erstere, ist die Sparquote auf Kapitaleinkommen in Wirklichkeit wahrscheinlich h\u00f6her. Somit stellen die in Abbildung 2 abgebildeten Sch\u00e4tzwerte eher Untersch\u00e4tzungen als \u00dcbersch\u00e4tzungen des Erbschaftsanteils dar.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Gem\u00e4ss vorliegender Daten der Eidgen\u00f6ssischen Finanzverwaltung betrugen die in den Gemeinden und Kantonen bezahlten Erbschafts- und Schenkungssteuern im Jahr 2017 1.16 Milliarden Franken. Wir extrapolieren diesen Wert auf 2020 mit einer angenommenen Wachstumsrate von 5%.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Die Schweiz kennt zudem eine verh\u00e4ltnism\u00e4ssig hohe Steuerbelastung von Kapitaleinkommen. Kapitalgewinne auf Finanzverm\u00f6gen sind jedoch steuerfrei. F\u00fcr eine umfassende Betrachtung der Kapitalsteuerbelastung in der Schweiz, s. Salvi, Schellenbauer und Zobrist (2013).<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> 3.-S\u00e4ule-Guthaben und im Kapitalbezug ausgezahlte 2.-S\u00e4ule-Guthaben sind wie das \u00fcbrige Privatverm\u00f6gen vererbbar. Nicht ausbezahlte 2.-S\u00e4ule-Guthaben sind nur insofern vererbbar, als sie zu Witwen-, Witwer- und Waisenrenten berechtigen.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Diese Elastizit\u00e4t ist in der Regel negativ, denn h\u00f6here Steuern lassen das Steuersubstrat schrumpfen, und umgekehrt. Bei einer Elastizit\u00e4t von null (keine Verhaltensanpassungen) ver\u00e4ndern sich die Steuereinnahmen proportional zur Steuerbelastung. Bei einer Elastizit\u00e4t von -1 kompensieren die Verhaltensanpassungen die Steuerbelastungs\u00e4nderungen exakt, so dass die Steuereinnahmen auf Anpassungen des Steuersatzes nicht reagieren. Bei einer Elastizit\u00e4t unter -1, schliesslich, \u201elohnen\u201c sich Steuersenkung f\u00fcr den Fiskus, denn sie ziehen steigende Steuereinnahmen nach sich.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Die gr\u00f6sste methodische Herausforderung einer solchen Analyse liegt bei der Messung des durch die Erbschaftssteuer betroffenen Steuersubstrats. Im engsten Sinn ist das relevante Steuersubstrat die Summe von vererbten Verm\u00f6gen. Dazu gibt es in der Schweiz jedoch keine umfassenden Daten. Unter der Annahme, dass die Sorge um ihre Erben in erster Linie Menschen im Rentenalter betrifft, haben wir uns daher auf diese Steuerzahler konzentriert. Zudem kann man davon ausgehen, dass verm\u00f6gendere Rentner empfindlicher auf Erbschaftssteuer\u00e4nderungen reagieren als weniger verm\u00f6gende. Als unser bevorzugtes Mass des Erbschaftssteuersubstrats betrachten wir daher die Einnahmen der direkten Bundessteuer aus Rentnerhaushalten im obersten Einkommensdezil.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> In Br\u00fclhart und Parchet (2014a) sch\u00e4tzen wir zudem auch dynamische Panel-Modelle, welche unter gewissen Annahmen die Berechnung von Langfristwirkungen zulassen. Diese Langfrist-Sch\u00e4tzungen erweisen sich als nicht signifikant verschieden von unseren Haupt-Sch\u00e4tzergebnissen.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Dies bedeutet, dass die relevante Erbschaftssteuerelastizit\u00e4t, jenseits welcher sich Erbschaftssteuersenkungen sich aus fiskalischer Sicht lohnen w\u00fcrden, nicht -1 betr\u00e4gt sondern n\u00e4her bei null liegt. Wir sch\u00e4tzen, dass unter Einbezug anderer Steuern bereits ab einer Elastizit\u00e4t von -0.28 einnahmensteigernde Erbschafssteuersenkungen m\u00f6glich w\u00e4ren. Auch dieser Grenzwert liegt jedoch noch einiges tiefer als unsere gesch\u00e4tzten Elastizit\u00e4ten.<\/p>\n<h1>Anhang<\/h1>\n<p><a href=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/FigA_d.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-1914\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/FigA_d.png\" alt=\"\" width=\"690\" height=\"418\" srcset=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/FigA_d.png 1158w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/FigA_d-300x182.png 300w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/FigA_d-768x466.png 768w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/FigA_d-1024x621.png 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 690px) 100vw, 690px\" \/><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einleitung Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: der Tod und Steuern. 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