{"id":4280,"date":"2025-02-10T15:14:16","date_gmt":"2025-02-10T13:14:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/?p=4280"},"modified":"2025-02-13T07:59:55","modified_gmt":"2025-02-13T05:59:55","slug":"der-einfluss-von-vermogenssteuern-auf-die-vermogensverteilung-in-den-schweizer-kantonen-1969-2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/?p=4280","title":{"rendered":"Der Einfluss von Verm\u00f6genssteuern auf die Verm\u00f6gensverteilung in den Schweizer Kantonen, 1969-2018"},"content":{"rendered":"<h2>Einleitung<\/h2>\n<p>Seit Jahrzehnten steigt die Verm\u00f6gens- und Einkommensungleichheit in vielen L\u00e4ndern markant an. Sollte die Politik darauf reagieren, und wenn ja wie? Geht es um die (Um-)Verteilung von Einkommen und Verm\u00f6gen, nehmen Steuern eine wichtige Rolle ein.<\/p>\n<p>Sehr reiche Haushalte beziehen einen Grossteil ihres Einkommens aus Kapitalgewinnen \u2013 also aus Wertsteigerungen von Verm\u00f6gen \u2013 und aus Kapitalertr\u00e4gen, z.B. in Form von Dividenden. Im Gegensatz dazu bezieht die \u00fcberwiegende Mehrheit der Bev\u00f6lkerung ihr Einkommen aus Arbeit (oder Renten), Kapitalgewinne erzielen sie keine. Obwohl Kapitalgewinne also stark konzentriert sind, werden sie in vielen L\u00e4ndern nicht oder bevorzugt besteuert. So gibt es etwa in der Schweiz keine Steuer auf Kapitalgewinne von Finanzverm\u00f6gen. Neben den generell geringeren Steuers\u00e4tzen auf Kapitalgewinne (im Vergleich zu Arbeitseinkommen) werden zudem typischerweise nur realisierte Gewinne besteuert. Das bedeutet, dass Wertsteigerungen von Verm\u00f6genswerten, welche nicht verkauft werden, also unrealisierte Kapitalgewinne, im Allgemeinen keiner Steuer unterliegen.<\/p>\n<p>Solche unrealisierten Kapitalgewinne, ihre Konzentration am oberen Ende der Einkommensverteilung, und ihre vorteilhafte Besteuerung f\u00fchren insgesamt zu einer Verringerung der Steuerprogressivit\u00e4t. Weil sehr reiche Personen ihr Einkommen so strukturieren, dass es nicht als Lohn, sondern als (nicht-realisierter) Kapitalgewinn anf\u00e4llt, wird oft nur ein kleiner Teil ihres tats\u00e4chlich erzielten Einkommens besteuert. Der durchschnittliche Steuersatz von Million\u00e4ren und Milliard\u00e4ren kann dadurch sogar geringer ausfallen als jener von Haushalten in mittleren oder tieferen Einkommensklassen (Saez und Zucman, 2019; Yagan, 2023). Tats\u00e4chlich kann hier eine Verm\u00f6genssteuer zu einem gewissen Ausgleich bei der Progression der <em>Einkommenssteuer<\/em> beitragen, wie Mart\u00ednez (2024) am Beispiel der Schweiz zeigt.<\/p>\n<p>Als Reaktion auf dieses Ph\u00e4nomen wird in einigen L\u00e4ndern die Einf\u00fchrung einer Verm\u00f6genssteuer diskutiert. Die Schweiz stellt in dieser Diskussion aus zwei Gr\u00fcnden eine wichtige Referenz dar: Zum einen geh\u00f6rt sie neben Norwegen und Spanien zu den einzigen OECD-L\u00e4ndern, die heute noch eine Verm\u00f6genssteuer erheben. Zum anderen ist die Schweiz das einzige Land, bei dem die Verm\u00f6genssteuer einen erheblichen Anteil der gesamten Steuereinnahmen ausmacht: Im Jahr 2018 brachte die Verm\u00f6genssteuer 9.6% der gesamten Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden auf, und damit 3.9% der gesamten Steuereinnahmen in der Schweiz. Die Schweiz erhebt durch die Verm\u00f6gensteuer im Verh\u00e4ltnis zu den gesamten Steuereinnahmen mehr als das Dreifache als Norwegen oder Spanien (Scheuer und Slemrod, 2021).<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob mit (progressiven) Steuern auf Verm\u00f6gen die Verm\u00f6genskonzentration effektiv reduziert werden kann. Um diese Frage zu beantworten, nutzen wir die grossen Unterschiede in den Steuers\u00e4tzen \u00fcber die Kantone und die Zeit hinweg in Verbindung mit Steuerstatistiken, die bis in die 1960er Jahre zur\u00fcckreichen. Mit Hilfe dieser kantonalen Unterschiede, und deren Entwicklung \u00fcber die Zeit hinweg, k\u00f6nnen wir den Einfluss der Steuerprogressivit\u00e4t auf die Verm\u00f6gensungleichheit innerhalb der Kantone sch\u00e4tzen.<\/p>\n<h2>Verm\u00f6gensbesteuerung in der Schweiz<\/h2>\n<p>Die Verm\u00f6genssteuer hat eine lange Tradition in der Schweiz und geht historisch sogar der modernen Einkommenssteuer voraus. Seit dem 18. Jahrhundert wird eine kantonale Verm\u00f6genssteuer erhoben; diese stellte bis zum 1. Weltkrieg die Haupteinnahmequelle der Kantone dar. Zwischen 1915 und 1959 wurde dar\u00fcber hinaus eine Verm\u00f6genssteuer auf Bundesebene erhoben, welche dann aber wieder abgeschafft wurde. Die kantonale Verm\u00f6genssteuer jedoch existiert bis heute und erfasst eine breite Steuerbasis. Alle Verm\u00f6genswerte, abgesehen von \u00fcblichen Haushaltsgegenst\u00e4nden, nicht ausbezahlten Ersparnissen in der 2. und 3. S\u00e4ule der Altersvorsoge und Immobilien im Ausland, fallen unter die Verm\u00f6genssteuer.<sup><a id=\"post-4280-footnote-ref-1\" href=\"#post-4280-footnote-1\">[1]<\/a><\/sup> F\u00fcr die Steuer relevant ist das Nettoverm\u00f6gen, also abz\u00fcglich Hypotheken und anderer Schulden.<\/p>\n<p>Dank des dezentralisierten Schweizer Steuersystems geniessen die Kantone erhebliche Freiheiten bei der Gestaltung der Verm\u00f6genssteuer. Daraus ergeben sich grosse kantonale Unterschiede bei den Steuertarifen. 8 Kantone erheben ab einem Freibetrag einen konstanten Steuersatz, die anderen 18 haben einen progressiven Tarif mit zunehmenden Steuers\u00e4tzen f\u00fcr h\u00f6here Verm\u00f6gensklassen. Die Gemeinden legen dar\u00fcber hinaus einen Steuerfuss fest, der auf den kantonalen Steuersatz angewendet wird, was zu unterschiedlichen Steuers\u00e4tzen je nach Gemeinde und Kanton f\u00fchrt. Im Folgenden arbeiten wir mit den Gesamtsteuers\u00e4tzen (d.h. inklusive Kantons- und Gemeindesteuer) im Hauptort jedes Kantons. Die Freibetr\u00e4ge, unter denen keine Steuern auf das Verm\u00f6gen anfallen, unterscheiden sich ebenfalls je nach Kanton, sind aber generell eher gering. 2018 variierte der Freibetrag zwischen 50\u2018000 CHF im Kanton Obwalden und 250\u2018000 im Kanton Schwyz (Scheuer 2020).<\/p>\n<p>Da unser Fokus auf der Verm\u00f6genskonzentration am oberen Ende der Verm\u00f6gensverteilung liegt, haben wir die historische Entwicklung der kantonalen Grenzsteuers\u00e4tze in der h\u00f6chsten Verm\u00f6gensklasse ermittelt. Diese Spitzensteuers\u00e4tze reichten 2018 von 0.1% im Kanton Nidwalden bis zu 1.1% in Genf. Abbildung 1 zeigt, wie sich der durchschnittliche kantonale Spitzensteuersatz auf Verm\u00f6gen zwischen 1964 und 2018 entwickelt hat. Dieser Durchschnitt der kantonalen Spitzensteuers\u00e4tze ist deutlich gesunken: w\u00e4hrend er 1969 noch bei 0.73% lag, ist er bis 2018 auf 0.49% gesunken.<\/p>\n<p>Abbildung 1: Spitzensteuers\u00e4tze auf Verm\u00f6gen 1964-2018, Durchschnitt der kantonalen Steuers\u00e4tze<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_1.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4300\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_1-300x195.png\" alt=\"\" width=\"550\" height=\"357\" srcset=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_1-300x195.png 300w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_1-768x499.png 768w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_1.png 824w\" sizes=\"auto, (max-width: 550px) 100vw, 550px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Anhand der Entwicklung des Spitzensteuersatzes lassen sich die Schweizer Kantone in drei Gruppen einteilen (siehe Abbildungen A.1, A..2 und A.3 im Anhang). Einige Kantone, wie beispielsweise Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Neuenburg und Waadt, weisen relativ konstante Spitzensteuers\u00e4tze \u00fcber die letzten 50 Jahre auf. Andere Kantone wie z.B. Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Schaffhausen und St. Gallen weisen einen relativ kontinuierlichen R\u00fcckgang in den Spitzensteuers\u00e4tzen auf. In der letzten Gruppe, zu der beispielsweise Luzern, Obwalden, Solothurn, Thurgau und Uri geh\u00f6ren, wurde der Spitzensteuersatz erheblich reduziert, insbesondere durch starke Steuersenkungen in den Jahren 2000 bis 2015.<\/p>\n<h2>Verm\u00f6gensverteilung in den Schweizer Kantonen<\/h2>\n<p>Um die Frage zum Zusammenhang zwischen Verm\u00f6gensteuer und Verm\u00f6gensverteilung zu beantworten, haben wir die Informationen zu den kantonalen Spitzensteuers\u00e4tzen um eine neue Datenreihe zur Verm\u00f6genskonzentration in den Schweizer Kantonen erg\u00e4nzt. Daf\u00fcr haben wir Daten der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung zu den Verm\u00f6gensbest\u00e4nden ab 2003 mit historischen Daten seit 1969 aus den Kantonsarchiven kombiniert. Daraus konnten wir einen umfassenden Datensatz zur Anzahl der Steuerzahler pro Verm\u00f6gensklasse sowie zum Gesamtverm\u00f6gen pro Klasse in jedem Kanton \u00fcber den Zeitraum 1969-2018 konstruieren (siehe Marti et al. 2023). Unser Fokus liegt auch hier auf dem oberen Ende der Verm\u00f6gensverteilung, also dem Anteil am Gesamtverm\u00f6gen, welcher auf die verm\u00f6gendsten 1% oder 0.1% der Steuerzahler entf\u00e4llt. Abbildung 2 zeigt die Entwicklung des durchschnittlichen kantonalen Verm\u00f6gensanteils der reichsten 1%, 0.1%, und 1 bis 0.1% der Steuerzahler.<\/p>\n<p>Abbildung 2: Anteil der reichsten 1%, 0.1% und 1-0.1% am Gesamtverm\u00f6gen 1969-2018 in der Schweiz, verm\u00f6gensgewichteter Durchschnitt der kantonalen Werte<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_2-2.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4380\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_2-2-300x214.png\" alt=\"\" width=\"550\" height=\"392\" srcset=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_2-2-300x214.png 300w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_2-2-1024x730.png 1024w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_2-2-768x547.png 768w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_2-2-1536x1095.png 1536w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_2-2.png 1818w\" sizes=\"auto, (max-width: 550px) 100vw, 550px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Die Grafik zeigt einen deutlichen Anstieg der Verm\u00f6genskonzentration seit Mitte der 1970er Jahre: Der Verm\u00f6gensanteil der reichsten 1% ist im Durchschnitt von 30% auf 42% im Jahr 2018 gestiegen. Diese Entwicklung ist noch ausgepr\u00e4gter f\u00fcr die reichsten 0.1%, deren Anteil sich mehr als verdoppelt hat. Tats\u00e4chlich geht der Anstieg innerhalb des Top 1% wesentlich auf das reichste 0.1% zur\u00fcck \u2013 klammert man die Spitze aus, ist die Verm\u00f6genskonzentration relativ konstant geblieben (siehe Top 1-0.1%). 2018 geh\u00f6rten im Durchschnitt 23% des gesamten Verm\u00f6gens in der Schweiz den verm\u00f6gendsten 0.1% der Steuerzahler, verglichen mit 11% im Jahre 1975. Tats\u00e4chlich wird dieser Trend noch extremer, je weiter man ans obere Ende der kantonalen Verm\u00f6gensverteilungen geht: Der durchschnittliche Verm\u00f6gensanteil der reichsten 0.01% hat sich \u00fcber denselben Zeitraum sogar mehr als verdreifacht von urspr\u00fcnglich unter 4% auf j\u00fcngst 12.5%. Das reichste 0.01% umfasst etwa 400 bis 500 Steuerpflichtige (wobei verheiratete Personen als eine steuerpflichtige Person gelten). Beim reichsten 0.1% sind es zehn Mal mehr &#8211; etwa 4000 bis 5000 Steuerpflichtige.<\/p>\n<p>Auch bei der Verm\u00f6genskonzentration liegen starke kantonale Unterschiede vor. Abbildung 3 zeigt die Entwicklung des Verm\u00f6gensanteils der reichsten 1% der Steuerzahler in einzelnen ausgew\u00e4hlten Kantonen mit besonders tiefer oder hoher Verm\u00f6genskonzentration. Besonders auffallend ist die Gr\u00f6ssenordnung des Verm\u00f6gensanteils des obersten 1% im Kanton Nidwalden: Nach einem R\u00fcckgang in den 1970er Jahren blieb der Verm\u00f6gensanteil bis Ende der 1990er Jahre relativ konstant auf einem hohen Niveau von fast 50%, sodann stieg er aber steil an bis auf 70% im Jahr 2018 \u2013 dem h\u00f6chsten Wert \u00fcber den gesamten Zeitraum und alle Kantone hinweg. Nidwalden ist also nicht nur der Kanton mit dem tiefsten Spitzensteuersatz auf Verm\u00f6gen, sondern auch jener mit der h\u00f6chsten Verm\u00f6genskonzentration am oberen Ende.<sup><a id=\"post-4280-footnote-ref-2\" href=\"#post-4280-footnote-2\">[2]<\/a><\/sup><\/p>\n<p>Abbildung 3: Anteil der reichsten 1% am Gesamtverm\u00f6gen in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Nidwalden, Schwyz, Solothurn und Z\u00fcrich, 1969-2018<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_3.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4302\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_3-300x214.png\" alt=\"\" width=\"550\" height=\"392\" srcset=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_3-300x214.png 300w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_3-768x547.png 768w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_3.png 827w\" sizes=\"auto, (max-width: 550px) 100vw, 550px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Ein zweites eindr\u00fcckliches Beispiel ist der Kanton Schwyz. Auch wenn die Verm\u00f6genskonzentration in Schwyz bis in die 1990er Jahre auf einem niedrigeren Niveau lag (zwischen 30% und 40%), war die Zunahme noch st\u00e4rker als in Nidwalden. Seit Ende der 1990er Jahren hat sich der Top 1% Verm\u00f6gensanteil fast verdoppelt und liegt nun bei 60%.<\/p>\n<p>Deutlich anders stellt sich die Situation im Kanton Z\u00fcrich dar, wo der Top 1% Verm\u00f6gensanteil seit 1975 relativ konstant bei knapp unter 40% liegt. Wie in Z\u00fcrich zeigen auch die Kantone Bern, Graub\u00fcnden, St. Gallen und Uri keine starke langfristige Zunahme in der Verm\u00f6genskonzentration, wenn auch deutlich mehr Schwankungen als in Z\u00fcrich.<\/p>\n<p>In Basel-Landschaft folgt die Verm\u00f6genskonzentration einem U-f\u00f6rmigen Verlauf: Der Top 1% Verm\u00f6gensanteil sank von 50% im Jahr 1969 auf unter 30% in den 90er Jahren, wonach er bis 2018 wieder auf 44% anstieg. Einen \u00e4hnlichen Verlauf weist auch der Kanton Solothurn auf.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich zeigt der Kanton Aargau eine vergleichsweise geringe Verm\u00f6genskonzentration mit einem Top 1% Anteil von ca. 20% bis in die 2000er Jahre hinein, jedoch geht auch hier der Trend in den letzten Jahren leicht nach oben.<\/p>\n<p>Zur Einordnung dieser kantonalen Werte ist es hilfreich, sie auch in den internationalen Vergleich zu stellen. 2018 lag der Verm\u00f6gensanteil des obersten 1% in den USA bei 35% und damit tiefer als jener in 19 der 26 Schweizer Kantone (World Inequality Database). Die Vereinigten Staaten weisen bekanntlich mehr Verm\u00f6gensungleichheit auf als viele andere Industriel\u00e4nder. Das deutet darauf hin, dass die Verm\u00f6genskonzentration bei den Top-Verm\u00f6gen in vielen Schweizer Kantonen im internationalen Vergleich hoch ist.<\/p>\n<h2>Der Effekt der Verm\u00f6gensteuer auf die Verm\u00f6genskonzentration<\/h2>\n<p>Die kantonalen Unterschiede in der Entwicklung der Verm\u00f6genskonzentration werfen die Frage auf, inwiefern diese Unterschiede durch die Gestaltung der kantonalen Verm\u00f6genssteuer verursacht wurden. Um diese Frage zu beantworten, untersuchen wir den Effekt von Steuerreformen auf die Entwicklung der Verm\u00f6genskonzentration in den darauffolgenden Jahren. Da verschiedene Kantone zu unterschiedlichen Zeitpunkten solche Reformen ihrer Spitzensteuers\u00e4tze durchf\u00fchrten, k\u00f6nnen wir die jeweils anderen Kantone als Kontrollgruppen heranziehen (siehe Marti et al. 2023). Wir richten dabei unseren Fokus auf hinreichend grosse Steuerreformen, die den Grenzsteuersatz in der obersten Verm\u00f6gensklasse um mindestens 0.05 Prozentpunkte gesenkt oder erh\u00f6ht haben.<\/p>\n<p>Abbildung 4: Effekt von Erh\u00f6hungen und Senkungen der kantonalen Verm\u00f6genssteuern auf die Verm\u00f6genskonzentration innerhalb eines Kantons gemessen am Verm\u00f6gensanteil des obersten 0.1%<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_4.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4304\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_4-300x198.png\" alt=\"\" width=\"550\" height=\"363\" srcset=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_4-300x198.png 300w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_4-768x506.png 768w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Abbildung_4.png 910w\" sizes=\"auto, (max-width: 550px) 100vw, 550px\" \/><\/a><\/p>\n<p><em>Anmerkungen:<\/em> Analyse basierend auf 40 Steuer\u00e4nderungen in den Jahre 1976\u20132015 (N=1020, 26 Kantone). 90 %-Konfidenzintervalle. Abh\u00e4ngige Variable: oberster 0,1 %-Verm\u00f6gensanteil; durchschnittlicher Verm\u00f6gensanteil in der Sch\u00e4tzungsstichprobe: 15,9 %.<\/p>\n<p>Unsere Resultate zeigen, dass \u00c4nderungen im Spitzensteuersatz tats\u00e4chlich anhaltende Auswirkungen auf die Verm\u00f6genskonzentration im betreffenden Kanton haben. Eine Senkung des Spitzensteuersatzes zieht eine Erh\u00f6hung des Top 1% Verm\u00f6gensanteils nach sich, und eine Erh\u00f6hung des Spitzensteuersatzes dessen Verringerung. Dieser Effekt h\u00e4lt bis \u00fcber sieben Jahre nach der Steuerreform an. Eine Senkung des Spitzensteuersatzes um 0.1 Prozentpunkte erh\u00f6ht den Top 1% Verm\u00f6gensanteil f\u00fcnf Jahre nach der Steuerreform um 0.9 Prozentpunkte. Die Auswirkungen auf den Top 0.1% Verm\u00f6gensanteil sind noch ausgepr\u00e4gter (siehe Abbildung 4): Gem\u00e4\u00df unseren Ergebnissen erh\u00f6ht eine Senkung des Spitzensteuersatzes um 0.1 Prozentpunkte den Top 0.1% Verm\u00f6gensanteil nach f\u00fcnf Jahren um 1.2 Prozentpunkte. In Anbetracht eines durchschnittlichen Verm\u00f6gensanteils der obersten 0.1% von 16% \u00fcber alle Kantone und Jahre hinweg stellt dies einen erheblichen Effekt dar.<\/p>\n<p>Anhand unserer Resultate lassen sich die Auswirkungen der historischen Verm\u00f6gensteuerreformen in den Kantonen auf die Verm\u00f6gensverteilung quantifizieren. Wir sch\u00e4tzen, dass sich circa 18% der Zunahme des Top 1% Verm\u00f6gensanteils in der Schweiz, und 25% der Zunahme des Top 0.1% Verm\u00f6gensanteils, durch die vorgenommenen Senkungen in den Verm\u00f6genssteuern erkl\u00e4ren lassen. Auch wenn dies einen bedeutender Anteil am Gesamttrend darstellt, m\u00fcssen somit auch andere Faktoren als die Verm\u00f6gensteuer f\u00fcr die Zunahme der Verm\u00f6gensungleichheit verantwortlich gewesen sein.<\/p>\n<p>Da unsere Studie auf aggregierten Daten auf Kantonsebene beruht, kann sie keine Aussagen \u00fcber die zugrundeliegenden Mechanismen treffen, durch die Steuerreformen die Verm\u00f6genskonzentration beeinflussen. Br\u00fclhart et al. (2022) zeigen anhand von Mikrodaten aus den Kantonen Bern und Luzern, dass ein Viertel des Effektes von Steuerreformen durch die Mobilit\u00e4t der Steuerzahler erkl\u00e4rt werden kann, also die Tatsache, dass diese bei \u00c4nderungen der Steuerlast ihren Wohnkanton wechseln. Dabei ist zu beachten, dass eine Steuersenkung in einem Kanton zwar durch Zuwanderung reicher Haushalte zu einer Zunahme der kantonalen Verm\u00f6genskonzentration f\u00fchren kann, aber in diesem Fall keinen Effekt auf die nationale Verm\u00f6gensverteilung hat. Unsere Ergebnisse lassen sich daher nicht automatisch auf die Effekte bundesweiter Steuerreformen extrapolieren.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Ungleichheit auf kantonaler Ebene \u00fcberhaupt relevant ist, oder ob letztlich nur die Verm\u00f6gensverteilung auf Bundesebene betrachtet werden sollte. Tats\u00e4chlich k\u00f6nnte man diese Logik weitertreiben und argumentieren, dass es keinen Grund gibt, auf der Ebene eines einzelnen Landes stehenzubleiben, sondern dass letztlich nur die weltweite Ungleichheit normativ relevant ist. Dennoch besteht bekanntlich ein gro\u00dfes Interesse an der Ungleichheit innerhalb von L\u00e4ndern. Ein Grund daf\u00fcr ist, dass viele politische Entscheidungen, nicht zuletzt zur Steuerpolitik und zu Fragen der Umverteilung, auf L\u00e4nderebene getroffen werden, und dass die Ungleichheit innerhalb eines Landes einen wichtigen Einfluss auf die politischen Entscheidungsfindung aus\u00fcben kann. Da die Schweizer Kantone erhebliche politische Autonomie haben, sind die Urspr\u00fcnge und die Entwicklung der kantonalen Verm\u00f6gensungleichheit daher von ebenso gro\u00dfer Bedeutung. So kann sie etwa eine Rolle f\u00fcr das Ausmass des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen spielen.<\/p>\n<h2>Zusammenfassung und Ausblick<\/h2>\n<p>Unsere Studie legt neue Erkenntnisse zur Verm\u00f6gensungleichheit in den 26 Schweizer Kantonen seit 1969 vor. Wir stellen fest, dass sich hinter dem allgemeinen Anstieg der Verm\u00f6genskonzentration auf nationaler Ebene auff\u00e4llige Unterschiede zwischen den Kantonen verbergen, sowohl was das Niveau als auch die Entwicklung der Ungleichheit innerhalb der Kantone betrifft. So liegt der Top 1% Verm\u00f6gensanteil im Kanton Nidwalden in j\u00fcngster Zeit bei eindr\u00fccklichen 70%, w\u00e4hrend er etwa im Kanton Aargau in den 1970er Jahren noch bei 20% lag.<\/p>\n<p>Unser zweiter Beitrag besteht darin, die Auswirkungen der Verm\u00f6gensbesteuerung auf die Verm\u00f6gensungleichheit zu untersuchen, wobei wir kantonale Unterschiede in der Steuerpolitik in den letzten f\u00fcnfzig Jahren nutzen. Senkungen der Spitzensteuers\u00e4tze auf Verm\u00f6gen in einem bestimmten Kanton erh\u00f6hen die Verm\u00f6genskonzentration in diesem Kanton im Laufe des folgenden Jahrzehnts.<\/p>\n<p>Den st\u00e4rksten Effekt finden wir am oberen Ende der Verteilung. F\u00fcr die obersten 0.1% beispielsweise erh\u00f6ht eine Senkung des Spitzensteuersatzes f\u00fcr Verm\u00f6gen um 0.1 Prozentpunkte ihren Verm\u00f6gensanteil sieben Jahre nach der Reform um 1.2 Prozentpunkte. Dies bedeutet, dass die allgemeine Verringerung der Progressivit\u00e4t der Verm\u00f6genssteuer in den letzten Jahrzehnten etwa ein Viertel des Anstiegs der Konzentration bei den obersten 0.1% in diesem Zeithorizont erkl\u00e4rt. Diese Gruppe umfasste im Jahr 2018 nur etwa 5000 Steuereinheiten. Es ist also eine beeindruckend kleine Zahl der verm\u00f6gendsten Haushalte, die am meisten von der Senkung der Verm\u00f6genssteuers\u00e4tze am oberen Ende profitiert hat.<\/p>\n<p>Unsere Studie zeigt ebenfalls auf, dass \u00c4nderungen in der Verm\u00f6genssteuer nicht die wichtigste Ursache der zunehmenden Verm\u00f6gensungleichheit darstellen. Tats\u00e4chlich ist die Verm\u00f6genssteuer in der Schweiz nicht auf eine starke Umverteilung von Verm\u00f6gen ausgerichtet, sondern dient vorrangig als stabile Einnahmequelle f\u00fcr die Gemeinden und Kantone. Dies ist an den moderaten Steuers\u00e4tzen, selbst in den h\u00f6chsten Verm\u00f6gensklassen, und den relativ geringen Freibetr\u00e4gen ersichtlich, die daf\u00fcr sorgen, dass ein gro\u00dfer Teil der Schweizer Bev\u00f6lkerung der Verm\u00f6gensteuer unterliegt. Dies steht im Gegensatz zu j\u00fcngeren Reformvorschl\u00e4gen aus dem Ausland, in denen eine Verm\u00f6genssteuer nur auf Spitzenverm\u00f6gen in Millionen- oder Milliardenh\u00f6he erhoben werden soll.<\/p>\n<p>Andere Reformen des Schweizer Steuersystems in den letzten 50 Jahren k\u00f6nnten hier ebenfalls eine Rolle gespielt haben. Zum Beispiel haben die meisten Kantone die Erbschaftssteuer f\u00fcr direkte Nachkommen im Laufe der Zeit abgeschafft (Br\u00fclhart und Parchet 2014), und auf Bundesebene kennt die Schweiz keine Erbschaftssteuer. Gleichzeitig stellen Erbschaften in der Schweiz einen bedeutenden Anteil des Verm\u00f6gens reicher Haushalte dar (Br\u00fclhart 2019). Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Superreichen. So zeigen Baselgia und Mart\u00ednez (2023), dass j\u00fcngst 75% der 300 reichsten Personen in der Schweiz Erben waren. Dies ist im Vergleich zu den Forbes 400, der entsprechenden Liste f\u00fcr die Vereinigten Staaten von Amerika, ein sehr hoher Anteil. Im Jahr 2018 waren 69% der reichsten Amerikaner Selfmade-Gr\u00fcnder ihrer eigenen Unternehmen (Scheuer und Slemrod 2020). Inwieweit der R\u00fcckgang der kantonalen Erbschaftssteuern zur langfristigen Verm\u00f6gensungleichheit in der Schweiz beigetragen hat, ist deshalb ein wichtiges Thema f\u00fcr k\u00fcnftige Forschung.<\/p>\n<h2>Anhang<\/h2>\n<p>Abbildung A.1: Grenzsteuersatz auf Verm\u00f6gen in den Kantonen Fribourg, Basel-Stadt, Waadt, Neuch\u00e2tel und Genf<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_1.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4305\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_1-300x218.png\" alt=\"\" width=\"550\" height=\"399\" srcset=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_1-300x218.png 300w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_1-768x557.png 768w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_1.png 827w\" sizes=\"auto, (max-width: 550px) 100vw, 550px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Abbildung A.2: Grenzsteuersatz auf Verm\u00f6gen in den Kantonen Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, St. Gallen und Aargau<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_2.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4306\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_2-300x218.png\" alt=\"\" width=\"550\" height=\"399\" srcset=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_2-300x218.png 300w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_2-768x557.png 768w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_2.png 827w\" sizes=\"auto, (max-width: 550px) 100vw, 550px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Abbildung A.3: Grenzsteuersatz auf Verm\u00f6gen in den Kantonen Luzern, Uri, Obwalden, Solothurn und Thurgau<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_3.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4307\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_3-300x218.png\" alt=\"\" width=\"550\" height=\"399\" srcset=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_3-300x218.png 300w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_3-768x557.png 768w, https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Anhang_A_3.png 827w\" sizes=\"auto, (max-width: 550px) 100vw, 550px\" \/><\/a><\/p>\n<ol>\n<li id=\"post-4280-footnote-1\">Allerdings m\u00fcssen ausl\u00e4ndische Immobilien deklariert werden, da diese Verm\u00f6genswerte zur Bestimmung des Steuersatzes in der Schweiz ber\u00fccksichtigt werden (sogenannte \u00abSteuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt\u00bb). <a href=\"#post-4280-footnote-ref-1\">\u2191<\/a><\/li>\n<li id=\"post-4280-footnote-2\">Das Durchschnittsverm\u00f6gen pro Steuerpflichtige stieg im Kanton Nidwalden von ca. 233&#8217;000 CHF im Jahr 1991 auf 1.386 Millionen CHF im Jahr 2018. Im Kanton Z\u00fcrich stieg der Durchschnitt im selben Zeitraum von 198&#8217;000 CHF auf 441&#8217;000 CHF an. Das Durchschnittsverm\u00f6gen des Top 1% in Nidwalden stieg von 11 Millionen auf sch\u00e4tzungsweise 96 Millionen CHF im Jahr 2018. <a href=\"#post-4280-footnote-ref-2\">\u2191<\/a><\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einleitung Seit Jahrzehnten steigt die Verm\u00f6gens- und Einkommensungleichheit in vielen L\u00e4ndern markant an. Sollte die Politik darauf reagieren, und wenn ja wie? Geht es um die (Um-)Verteilung von Einkommen und Verm\u00f6gen, nehmen Steuern eine wichtige Rolle ein. 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