{"id":4408,"date":"2025-03-17T13:34:38","date_gmt":"2025-03-17T11:34:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/?p=4408"},"modified":"2025-03-17T14:51:27","modified_gmt":"2025-03-17T12:51:27","slug":"die-kosten-traditioneller-ehemodelle-einkommensverluste-armut-und-soziale-absicherung-nach-der-scheidung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/?p=4408","title":{"rendered":"Die Kosten traditioneller Ehemodelle: Einkommensverluste, Armut und soziale Absicherung nach der Scheidung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Entwicklung von Scheidungen und ver\u00e4nderte Rahmenbedingungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Moderne Gesellschaften sind seit den 1970er Jahren durch eine zunehmende Instabilit\u00e4t von Paarbeziehungen charakterisiert. Die ehemals dominante Lebensform der lebenslangen Ehebeziehung und stabilen Familie ist zunehmend br\u00fcchig geworden. Erg\u00e4nzt wurde die traditionelle Familie durch neue Formen wie Konkubinatsbeziehungen, Beziehungen, die sich auf Lebensabschnitte beschr\u00e4nken und durch neue Familienformen wie Patchworkfamilien und Einelternhaushalte. Dies zeigt sich daran, dass seit den 1970er Jahren die Scheidungsh\u00e4ufigkeit deutlich zugenommen hat: wurde 1970 ein F\u00fcnftel der Ehen geschieden, so ist dieser Anteil bis 2010 auf 50% angestiegen; seither stabilisiert er sich bei rund 40% (BFS 2020). In der gleichen Periode hat sich auch das Heiratsverhalten ver\u00e4ndert: 1970 haben 80 Prozent der Ledigen unter f\u00fcnfzig Jahren geheiratet, w\u00e4hrend dies 2018 nur noch 50% waren.<sup><a id=\"post-4408-footnote-ref-1\" href=\"#post-4408-footnote-1\">[1]<\/a><\/sup> Gleichzeitig hat die Zahl der nichtehelichen Paarbeziehungen zugenommen. Diese sind wesentlich instabiler als Ehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Offensichtlich hat die mit einer Trennung verbundene Aufspaltung der wirtschaftlichen Haushaltseinheit finanzielle Folgen. Dass die Scheidungsquote bei Personen mit niedrigem Bildungsniveau und damit auch bei einkommensschw\u00e4cheren Personen \u00fcberdurchschnittlich zugenommen hat, verst\u00e4rkt die soziale Bedeutung zunehmender Scheidungen (Kessler 2017). Zwar hat die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit den 1970er Jahren deutlich zugenommen, was ihre Chancen f\u00fcr die wirtschaftliche Selbst\u00e4ndigkeit nach einer Scheidung erh\u00f6ht hat. Allerdings arbeiten Frauen mehrheitlich Teilzeit und falls sie Kinder haben, oft zu einem geringen Besch\u00e4ftigungsgrad und folglich einem reduzierten Einkommen (BfS 2021a). Dies weil sie vorwiegend f\u00fcr Haushalt und Betreuung zust\u00e4ndig sind und sich die geschlechtsspezifische Rollenteilung nur langsam ver\u00e4ndert (Costa-Ramon et al. 2024; BFS 2021b: 33). In der Schweiz beeinflusst die Mutterschaft die Lohnentwicklung besonders negativ (Mutterschaftsstrafe) \u2013 auch im Vergleich zu anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern (Costa-Ramon et al. 2024, Bischof et al. 2023).<\/p>\n\n\n\n<p>Im Zuge dieser gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die betreffende Vollzugspraxis allm\u00e4hlich angepasst. Ausdruck davon waren das neue Eherecht von 1988 und das im Jahr 2000 eingef\u00fchrte neue Scheidungsrecht, mit dem ein ausgewogenerer Ausgleich der wirtschaftlichen Scheidungsfolgen angestrebt wurde, was sich u.a. bei der Aufteilung der Verm\u00f6gen und beim Vorsorgeausgleich der beruflichen Vorsorge zeigte. Dabei sollten die beruflichen Nachteile jener Person, welche den Hauptteil der Haushaltsarbeiten und der Kinderbetreuung \u00fcbernommen hat, kompensiert werden. Bereits mit dem Splitting und den Betreuungsgutschriften, die mit der 10. AHV-Revision 1997 in Kraft traten, wurde die Situation von geschiedenen Frauen verbessert. Ver\u00e4ndert hat sich auch die Regelung des nachehelichen Unterhalts. Von den Geschiedenen wird erwartet, dass sie m\u00f6glichst rasch wirtschaftlich unabh\u00e4ngig werden. Das bedeutet, dass geschiedene Frauen ihren Lebensunterhalt m\u00f6glichst rasch selbst erwirtschaften sollten (Schwenzer 2009, Stoll 2022: 213). Seit 2017 wird im Kindesunterhaltsrechts das durch Betreuungspflichten entgangene Erwerbseinkommen bei den Kinderalimenten ber\u00fccksichtigt, was die Bedeutung des nachehelichen Unterhalts verringert hat (Burri 2019). Die j\u00fcngsten Bundesgerichtsentscheide zum nachehelichen Unterhalt haben weiter zu dessen Bedeutungsverlust beigetragen (Stoll 2022; Lienhard 2023).<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund untersuchen wir die finanziellen Folgen von Scheidungen, und wie sich diese f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner unterscheiden. Wir analysieren dabei auch, wie hoch das Armuts- und Sozialhilferisiko infolge einer Scheidung ist und welche Faktoren daf\u00fcr massgebend sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Daten und Methodik<\/h2>\n\n\n\n<p>Erstmals wurden die Folgen von Scheidungen in der Schweiz anhand einer neuen Datenbasis bestehend aus verschiedenen verkn\u00fcpften Administrativ- und Befragungsdaten untersucht. In einem so erstellten Datensatz analysieren wir alle Personen, die sich zwischen 2002 und 2010 in der Schweiz scheiden liessen. Dazu wurden die Information zur Scheidung im Bev\u00f6lkerungsregister (BEVNAT, BFS 2018), mit Daten zu den Sozialleistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengelder und IV-Renten; SHIVALV-Daten, BSV 2014) verkn\u00fcpft. Anhand dieses Datensatzes konnte das Sozialhilferisiko in der Zeit rund um das Inkrafttreten der Scheidung f\u00fcr die Gesamtheit der Geschiedenen beobachtet werden. Ein weiterer Datensatz besteht aus der Schweizerischen Arbeitskr\u00e4fteerhebung (SAKE), die mit Daten aus dem Bev\u00f6lkerungsregister (STATPOP), mit Daten der Sozialversicherungen (SHIVALV und AHV-IK) erg\u00e4nzt wurden. Mit diesem Datensatz untersuchten wir die Folgen der Haushaltstrennungen 2011-2014 bei verheirateten Paaren auf die Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Gewisse Analysen beruhen ausschliesslich auf den Daten des Schweizer Haushalt-Panel (SHP) 1999-2023. Das SHP ist eine j\u00e4hrlich wiederholte Befragung bei einer Zufallsstichprobe von in der Schweiz wohnhaften Personen (Voorpostel et al. 2022). Wir vergleichen mit diesen Daten die Einkommenssituation und die Armutsbetroffenheit vor und nach der Trennung. Als Indikator f\u00fcr die Einkommenssituation eines Haushalts verwenden wir das aufgrund der Haushaltsgr\u00f6sse bedarfsgewichtete verf\u00fcgbare Haushaltseinkommen (Haushalts\u00e4quivalenzeinkommen). Armutsgef\u00e4hrdung liegt dann vor, wenn Betroffene ein Haushalts\u00e4quivalenzeinkommen haben, welches tiefer als 60% des Medianeinkommens ist. Weitere Ergebnisse beruhend auf weiteren Datengrundlagen finden sich in Fluder et al. (2024).<\/p>\n\n\n\n<p>Die finanziellen Folgen von Scheidungen sind eine direkte Folge der Haushaltstrennung, w\u00e4hrend die formale Scheidung in der Regel ein bis zwei Jahre nach der Trennung erfolgt. Dabei werden die finanziellen Verh\u00e4ltnisse geregelt. In den Daten ist oft nur das Datum der Haushaltstrennung oder der Scheidung vorhanden. Je nach Fragestellung und analysierten Daten verwenden wir im Folgenden entweder die Haushaltstrennung oder die Scheidung als ausl\u00f6sendes Ereignis.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Starke Einkommensverluste<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Einkommensverluste von Scheidungen erfassen wir anhand des Vergleichs der Einkommen im Scheidungsverlauf mit der Situation drei bis vier Jahre vor der Trennung. Je nach Geschlecht und Familienkonstellation fallen die Einkommensverluste unterschiedlich aus. Die gr\u00f6ssten Verluste erleiden Frauen mit minderj\u00e4hrigen Kindern im Jahr der Trennung und im Jahr danach: zu diesem Zeitpunkt haben sie ein um 38% geringeres Einkommen. Aber auch Frauen ohne Kinder haben im gleichen Zeitraum ein um 28% reduziertes Einkommen. Demgegen\u00fcber liegt das Einkommen der M\u00e4nner, auch wenn Transferzahlungen ber\u00fccksichtigt werden, nur geringf\u00fcgig unter dem Einkommen vor der Scheidung (ohne Kinder minus 5%, mit Kindern minus 3%). Wenn Trennungen weiter zur\u00fcck liegen, verbessert sich die Einkommenssituation aufgrund der im Scheidungsverfahren vereinbarten Unterhaltsbeitr\u00e4ge, aufgrund der Gr\u00fcndung neuer Partnerschaften oder aufgrund von zus\u00e4tzlicher Erwerbsarbeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird jedoch die subjektive Einsch\u00e4tzung der finanziellen Situation betrachtet, so ist die Verschlechterung bei Frauen und M\u00e4nnern gleich gross. Dabei zeigt sich, dass Frauen und M\u00e4nner mit Kindern eine st\u00e4rkere Verschlechterung erfahren als kinderlose Personen (Fluder et al. 2024: 84). Dass sich bei M\u00e4nnern &#8211; obwohl ihre Einkommenseinbussen deutlich geringer sind &#8211; die subjektive Einsch\u00e4tzung im gleichen Umfang verschlechtert wie bei Frauen, d\u00fcrfte mit den zu leistenden Transferzahlungen der M\u00e4nner zusammenh\u00e4ngen, die als stark belastend wahrgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Haben sich die finanziellen Einbussen nach einer Scheidung seit den 1990er Jahren aufgrund der ver\u00e4nderten Bedingungen und insbesondere des neuen Scheidungsrechts vermindert? Dazu haben wir verschiedene Befragungen aus den 1990er Jahren und 2013 verglichen: k\u00fcrzlich geschiedene M\u00e4nner und Frauen wurden f\u00fcr beide Perioden mit Verheirateten mit \u00e4hnlichen Merkmalen verglichen, mit der Annahme, dass die Geschiedenen ohne Trennung eine \u00e4hnliche Einkommensentwicklung wie die Vergleichsgruppe der Verheirateten erfahren h\u00e4tten (Fluder et al. 2024: 86-88). Dies erm\u00f6glicht es, sowohl Ver\u00e4nderungen der Unterschiede zwischen den Zivilstandsgruppen als auch von M\u00e4nnern und Frauen der beiden Perioden zu vergleichen. Dabei zeigt sich keine Verringerung der Scheidungsfolgen seit den 1990er Jahren, und auch das Niveau der Geschlechterunterschiede ist gleichgeblieben. Somit scheint das neue Scheidungsrecht keinen messbaren Effekt in Bezug auf das Einkommen zu haben. Auch ein Vergleich von Ehetrennungen zwischen 2000 und 2011 mit Ehetrennungen zwischen 2012 und 2023 zeigt, dass die Einkommensverluste in den letzten Jahren weiterhin konstant geblieben sind (eigene Berechnungen mit dem SHP, nicht dargestellt).<\/p>\n\n\n\n<p>Abbildung 1: Prozentuale Ver\u00e4nderung des verf\u00fcgbaren Einkommens aufgrund von Ehetrennungen<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/word-image-4408-2.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-4410\" width=\"500\" height=\"585\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p><em>Anmerkungen:<\/em> Ehetrennung = Aufl\u00f6sung des gemeinsamen Haushalts. Rote Linie = Niveau bei Personen, die sich 3-4 Jahre vor der Scheidung befinden. Ausgewiesen wird die Einkommensver\u00e4nderung die 95% Konfidenzintervalle. Kontrolliert f\u00fcr \u00fcbliches Einkommenswachstum. <em>Quelle:<\/em> Eigene Berechnungen Schweizer Haushalt-Panel 1999 &#8211; 2023; 1089 Personen, 8760 Beobachtungen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Unterhaltszahlungen sind wichtig f\u00fcr die finanzielle Situation<\/h2>\n\n\n\n<p>Unterhaltsbeitr\u00e4ge spielen eine wichtige Rolle f\u00fcr die finanzielle Situation von Geschiedenen. Die geschiedene Person, die den gr\u00f6ssten Teil des Haushaltseinkommens erwirtschaftet und einen entsprechend kleineren Teil der Haus- und Betreuungsarbeit geleistet hat, ist verpflichtet, die einkommensm\u00e4ssig schlechter gestellte Person (meistens die Ex-Partnerin) finanziell zu unterst\u00fctzen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese nach der Trennung Betreuungspflichten \u00fcbernimmt oder aufgrund der ehelichen Arbeitsteilung in der beruflichen Entwicklung stark benachteiligt war. Einelternfamilien sind f\u00fcr die Deckung ihres Bedarfs h\u00e4ufig auf solche Transferzahlungen angewiesen. Umgekehrt k\u00f6nnen Unterhaltszahlungen zahlungspflichtige Personen finanziell stark belasten.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwischen Mitte der 1990er Jahre bis in die fr\u00fchen 2000er Jahre wurden nacheheliche Unterhaltszahlungen von M\u00e4nnern an Frauen in Scheidungsurteilen zunehmend seltener festgelegt. Betrachtet man die Ver\u00e4nderungen nach der H\u00f6he des Einkommens der Ehepartner, so zeigt sich, dass M\u00e4nner mit den tiefsten Einkommen (unterste 25%) stark entlastet wurden und kaum mehr zu nachehelichem Unterhalt verpflichtet werden. Umgekehrt erhalten Frauen mit hohen Einkommen nur noch selten Unterhaltszahlungen. Nachehelicher Unterhalt wird nur noch festgelegt, wenn ein ausgewiesener Bedarf besteht und die zahlungspflichtige Person \u00fcber ein gen\u00fcgend hohes Einkommen verf\u00fcgt, um diesen leisten zu k\u00f6nnen (Fluder et al. 2024:103-106).<\/p>\n\n\n\n<p>Im ersten Jahrzehnt der 2000er Jahre ist die H\u00e4ufigkeit von nachehelichem Unterhalt stabil geblieben. Nur noch etwa 30% der Frauen erhielten nachehelichen Unterhalt. Betrachtet man zus\u00e4tzlich auch Kinderalimente, so sind geschiedene M\u00e4nner mit Kindern nach wie vor mehrheitlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Bei M\u00e4nnern ohne Kinder ist dies jedoch nur bei einem F\u00fcnftel der Fall. Aufgrund der weiterhin bestehenden Einkommensdifferenzen zwischen M\u00e4nnern und Frauen und der einseitigen Verteilung der Obhut, wurden Frauen auch in den letzten Jahren kaum zu Unterhaltszahlungen verpflichtet (Fluder et al. 2024:101-112).<\/p>\n\n\n\n<p>Zwei Drittel der Frauen mit Kindern erhalten Unterhaltsbeitr\u00e4ge. Im Durchschnitt betragen diese pro Monat knapp 1900 CHF, womit sie einen wesentlichen Beitrag zur Existenzsicherung leisten. Bei Frauen ohne Kinder ist der Anteil mit Unterhaltszahlungen deutlich geringer (rund 20%). Berechnungen f\u00fcr die j\u00fcngste Periode weisen darauf hin, dass bei Ehetrennungen ab 2012 Unterhaltszahlungen<sup><a id=\"post-4408-footnote-ref-2\" href=\"#post-4408-footnote-2\">[2]<\/a><\/sup> sogar wieder leicht h\u00e4ufiger wurden (eigene Berechnungen mit dem SHP, nicht dargestellt), wobei f\u00fcr diese Periode keine Daten bez\u00fcglich der relativen Bedeutung von Kinderalimenten und nachehelichem Unterhalt vorhanden sind (Kessler &amp; Fluder 2023).<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">H\u00e4ufige Betroffenheit durch Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit und Armut<\/h2>\n\n\n\n<p>Unterhaltszahlungen k\u00f6nnen in vielen F\u00e4llen Armut nach einer Scheidung verhindern.<sup><a id=\"post-4408-footnote-ref-3\" href=\"#post-4408-footnote-3\">[3]<\/a><\/sup> H\u00e4ufig reicht das gemeinsame Einkommen getrennter Paare jedoch nicht aus, um den Bedarf beider Haushalte zu decken. Ist das Einkommen der besserverdienenden Person zu tief, um in ausreichendem Umfang Unterhaltszahlungen zu leisten, so muss diejenige mit dem tieferen Einkommen, d.h. in der Regel die Frau, die Einkommensl\u00fccke tragen (dies wird in der Fachliteratur als so genannte einseitige Mankoteilung bezeichnet; vgl. Freivogel 2007). Trotz der h\u00e4ufigeren Erwerbst\u00e4tigkeit ist es vielen Frauen nach einer Scheidung auch heute nicht m\u00f6glich, ein ausreichendes Erwerbseinkommen f\u00fcr ihre Existenzsicherung zu erwirtschaften, sei dies wegen Betreuungspflichten oder mangelnden Berufserfahrungen, weil sie w\u00e4hrend der Ehe wegen der Haushaltsarbeit und Betreuung ganz oder teilweise ihre Erwerbst\u00e4tigkeit aufgegeben haben. Falls die entstandene Einkommensl\u00fccke nicht durch Unterhaltszahlungen gedeckt werden kann, sind Geschiedene auf Sozialhilfe angewiesen. Generell zeigt sich, dass der Anteil der Sozialhilfebeziehenden bei Geschiedenen wesentlich h\u00f6her ist als bei Verheirateten und dass dieser Unterschied bei Frauen gr\u00f6sser ist als bei M\u00e4nnern (Fluder et al. 2024:118).<\/p>\n\n\n\n<p>Abbildung 2 zeigt das Sozialhilferisiko im Scheidungsverlauf. Im Gegensatz zur vorherigen Analyse wird die Situation vor und nach der Scheidung gezeigt. Von der Trennung bis zur formalen Scheidung dauert es in der Regel ein bis zwei Jahre.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Sozialhilferisiko steigt bei Frauen in den Jahren vor der Scheidung als Folge der Haushaltstrennung deutlich an, und zwar bei Frauen mit Kindern st\u00e4rker als bei Frauen ohne Kinder, so dass \u00fcber 8% der Frauen mit Kindern im Jahr der Scheidung Sozialhilfe beziehen. Bei M\u00e4nnern nimmt das Sozialhilferisiko weniger stark zu und nur bei jenen mit Kindern. Wie bei den Frauen nimmt die Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit bereits ein bis zwei Jahre vor der Scheidung zum Zeitpunkt der Haushaltstrennung zu. Auch hier zeigt sich, dass sich die Einkommenssituation der Frauen u.a. wegen den festgelegten Unterhaltsbeitr\u00e4gen nach der formalen Scheidung verbessert. Auffallend ist, dass M\u00e4nner ohne Kinder bereits vorher ein erh\u00f6htes Sozialhilferisiko haben, das sich im Scheidungsverlauf nur wenig ver\u00e4ndert. Es kann vermutet werden, dass bei diesen die finanziell prek\u00e4re Situation und die damit zusammenh\u00e4ngenden Begleitumst\u00e4nde (z.B. Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigung etc.) oft ein Ausl\u00f6ser f\u00fcr die Scheidung sind (Solaz et al. 2020; Kessler et al. 2023).<\/p>\n\n\n\n<p>Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse sind scheidungsbedingte Armutsrisiken zu erwarten. Abbildung 3 zeigt die zeitliche Ver\u00e4nderung des Armutsgef\u00e4hrdungsrisikos aufgrund von Ehetrennungen und best\u00e4tigt diese Vermutung. Bei Frauen mit Kindern kann eine starke Zunahme der Armutsgef\u00e4hrdung um fast 25 Prozentpunkte festgestellt werden (Abbildung 3).<\/p>\n\n\n\n<p>Abbildung 2: Anteil mit Sozialhilfebezug in %, vor und nach dem Inkrafttreten der Scheidung<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/word-image-4408-3.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-4411\" width=\"500\" height=\"585\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p><em>Anmerkung:<\/em> Ver\u00e4nderung in Prozentpunkten. Rote Linie = Niveau bei Personen, die sich 3-4 Jahre vor der Scheidung befinden. <em>Quelle:<\/em> BEFNAT verkn\u00fcpft mit SHIVALV 2005-2014. Alle Scheidungen in der Schweiz 2002-2010 (N = 308&#8217;606 Paare).<\/p>\n\n\n\n<p>Abbildung 3: Ver\u00e4nderung des Armutsgef\u00e4hrdungsrisikos aufgrund von Ehetrennungen in %-Punkten<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/word-image-4408-4.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-4412\" width=\"500\" height=\"585\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p><em>Anmerkungen:<\/em> Ehetrennung = Aufl\u00f6sung des gemeinsamen Haushalts. Rote Linie = Niveau bei Personen, die sich 3-4 Jahre vor der Trennung befinden. Ausgewiesen wird die Ver\u00e4nderung der Armutsgef\u00e4hrdungsquote in Prozentpunkten in den betreffenden Jahren vor und nach einer Scheidung und die 95% Konfidenzintervalle. Armutsgef\u00e4hrdung: Personen mit einem Haushaltseinkommen das kleiner ist als 60% des Medianeinkommens. Kontrolliert f\u00fcr \u00fcbliche Ver\u00e4nderungen im Armutsrisiko. <em>Quelle:<\/em> Eigene Berechnungen Schweizer Haushalt-Panel 1999 &#8211; 2023; 1089 Personen, 8760 Beobachtungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber auch bei Frauen ohne Kinder steigt das Armutsrisiko, wenn auch in geringerem Umfang. Demgegen\u00fcber ver\u00e4ndert sich das Armutsrisiko bei M\u00e4nnern kaum. Bischof et al. (2023) weisen anhand von Steuerdaten nach, dass der Anteil der Personen mit sehr geringen finanziellen Mitteln bei M\u00fcttern im Verlauf der Scheidung von 7% auf 34% ansteigt, w\u00e4hrend dieser Anteil bei V\u00e4tern konstant 7% betr\u00e4gt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Einfluss der Konstellation der Paare<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Folgen von Scheidungen sind abh\u00e4ngig von den Familienarrangements der Ehepaare, ob sie Kinder haben und von ihren Einkommensverh\u00e4ltnissen. Wenig erstaunlich ist, dass das Sozialhilferisiko nur bei Paaren mit einem geringen Einkommen (untere Einkommensh\u00e4lfte) aufgrund einer Trennung zunimmt. Davon betroffen sind haupts\u00e4chlich Frauen: So nimmt bei Paaren mit tiefen Einkommen (unterste 20 bis 40 Prozent) das Sozialhilferisiko der Frauen um 19 Prozentpunkte zu, bei den M\u00e4nnern jedoch nur um drei Prozentpunkte (Fluder et al. 2024:120). Dies kann durch die erw\u00e4hnte einseitige Mankoteilung und Betreuungspflichten erkl\u00e4rt werden. Falls minderj\u00e4hrige Kinder vorhanden sind, ist dieses Risiko deutlich h\u00f6her als bei Paaren ohne Kinder. Eine entscheidende Rolle spielt das Einkommen des Ex-Partners. Nur wenn der potentiell unterst\u00fctzungspflichtige Partner ein Jahreseinkommen \u00fcber 50&#8217;000 CHF hat, besteht ein gewisser Schutz, sodass das scheidungsbedingte Sozialhilferisiko sich reduziert. Falls der Ex-Partner ein Einkommen von \u00fcber 130&#8217;000 CHF hat, besteht kein scheidungsbedingtes Sozialhilferisiko mehr (ebenda:122). Hier kommt das Subsidiarit\u00e4tsprinzip der Unterhaltszahlungen zum Tragen. Falls der Ex-Partner ein gen\u00fcgend hohes Einkommen hat, sind geschiedene Personen mit tiefem Einkommen in den meisten F\u00e4llen nicht auf Sozialhilfe angewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Abbildung 4: Ver\u00e4nderung des Sozialhilferisikos von Paaren nach der Trennung in Abh\u00e4ngigkeit von der Rollenteilung w\u00e4hrend der Ehe, in Prozentpunkten<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.socialchangeswitzerland.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/word-image-4408-5.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-4413\" width=\"500\" height=\"585\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p><em>Anmerkungen:<\/em> Trennungen 2011\u22122014. Ausgewiesen wird die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens eine Person eines Paares w\u00e4hrend mindestens einem Monat Sozialhilfeleistungen bezieht. Sozialhilfequote und die 95% Konfidenzintervalle. Ungleiche Rollenverteilung: Der besserverdienende Partner verdient mehr als zwei Drittel des Haushalseinkommens. Egalit\u00e4re Rollenteilung: Beide Partner tragen mehr als einen Drittel zum Haushaltseinkommen bei. Unterschiede im Sozialhilferisiko zwischen Paaren mit egalit\u00e4ren und ungleicher Rollenteilung aufgrund von unterschiedlich hohem Haushaltseinkommen sowie dem Alter wurden herausgerechnet. <em>Quelle:<\/em> STATPOP 2011\u22122015 verkn\u00fcpft mit SAKE 2002\u22122014 und SHIVALV und AHV-IK 2005\u22122014 (n Paare = 3421).<\/p>\n\n\n\n<p>Weiter hat auch die Rollenteilung der Ehepaare einen Einfluss auf das scheidungsbedingte Sozialhilfe- und Armutsrisiko (vgl. Abbildung 4). Als Indikator f\u00fcr die Rollenteilung haben wir den Anteil des Einkommens der beiden Eheleute am Haushaltseinkommen verwendet. Paare, bei denen der besserverdienende Partner mehr als zwei Drittel zum Haushaltseinkommen beisteuert, werden als ungleich bezeichnet, die \u00fcbrigen als egalit\u00e4r. Bei Paaren ohne Kinder mit einer ungleichen Rollenteilung nimmt das Sozialhilferisiko um sechs Prozentpunkte zu, bei den eher egalit\u00e4ren jedoch nur um zwei Prozentpunkte. Bei Paaren mit Kindern ist der Unterschied geringer. Daran zeigt sich, dass eine hohe Erwerbsbeteiligung Frauen tendenziell vor Armut und Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit sch\u00fctzt. Frauen mit Kindern ist es aber h\u00e4ufig trotz ausreichender Berufserfahrung nicht m\u00f6glich, die Erwerbst\u00e4tigkeit im erforderlichen Ausmass auszubauen. Massnahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf k\u00f6nnten hier Abhilfe schaffen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Schlussfolgerungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Obwohl Scheidungen heute zur gesellschaftlichen Normalit\u00e4t geworden sind und sich die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend ver\u00e4ndert haben, ist eine Scheidung f\u00fcr viele Paare nach wie vor mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Frauen, besonders jene mit minderj\u00e4hrigen Kindern, sind mit grossen Einkommensverlusten konfrontiert. Bedingt durch die ver\u00e4nderten Rollenbilder hat die H\u00e4ufigkeit von nachehelichem Unterhalt stark abgenommen. Von Frauen wird vermehrt erwartet, dass sie nach der Trennung ihren Lebensunterhalt selbst\u00e4ndig erwirtschaften. Dies steht im Widerspruch zur faktisch immer noch verbreiteten traditionellen Rollenteilung, bei der die Betreuungs- und Haushaltsarbeit zu einem grossen Teil von Frauen \u00fcbernommen wird. F\u00fcr die Ex-Partnerin, welche die Kinderbetreuung \u00fcbernimmt, kommt den Unterhaltszahlungen, insbesondere in Form von Kinderalimenten, jedoch nach wie vor eine wichtige Rolle f\u00fcr die Existenzsicherung zu. Unterhaltszahlungen in ausreichendem Umfang k\u00f6nnen jedoch nur M\u00e4nner in den oberen Einkommenssegmenten leisten. Geschiedene Frauen ohne einkommensstarken Ex-Partner und mit eingeschr\u00e4nkten Erwerbschancen, u.a. wegen Betreuungspflichten oder unzureichender Berufserfahrung, tragen ein hohes Armutsrisiko. Aber auch M\u00e4nner k\u00f6nnen aufgrund von Unterhaltszahlungen, oder wenn ihre Erwerbsf\u00e4higkeit wegen Gesundheitsproblemen eingeschr\u00e4nkt ist, in eine schwierige finanzielle Lage geraten und verschulden sich h\u00e4ufig.<\/p>\n\n\n\n<p>Deutlich geringer sind die Folgen f\u00fcr Paare, welche die Erwerbs- und Betreuungs-\/Hausarbeit gleichm\u00e4ssig aufteilen. Frauen, die w\u00e4hrend der Ehe und nach der Mutterschaft in ihrem Beruf weiterarbeiten, k\u00f6nnen nach einer Trennung ihre berufliche Laufbahn leichter fortsetzen und M\u00e4nner k\u00f6nnen sich eher an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen und damit ein gutes Verh\u00e4ltnis zu den Kindern pflegen (vgl. Fluder et al. 2024: 91-100). Unsere Analysen zeigen, dass solche Paare mit egalit\u00e4rer Rollenteilung im Falle von Trennungen signifikant seltener Sozialhilfe beziehen und damit geringere Kosten f\u00fcr die Allgemeinheit verursachen. Trotz gesellschaftlichem Wandel und mehr Gleichstellung haben nach wie vor Frauen die gr\u00f6ssten finanziellen Einbussen zu tragen und ben\u00f6tigen \u00f6fter Sozialhilfeleistungen. Nicht zuletzt, weil sie sich zugunsten der Familienarbeit aus dem Erwerbsleben zur\u00fcckziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere Resultate pl\u00e4dieren f\u00fcr sozialpolitische Rahmenbedingungen, die Paare bei einer egalit\u00e4ren Aufteilung von Erwerbs- und Betreuungsarbeit unterst\u00fctzen. Zum einen betrifft dies strukturelle Aspekte wie die fl\u00e4chendeckende Verf\u00fcgbarkeit von KITA-Pl\u00e4tzen, die auch f\u00fcr untere Einkommensgruppen bezahlbar sind, um Betreuungsarbeit besser mit einem h\u00f6heren Arbeitspensum vereinbaren zu k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6rt auch die Aufhebung steuerlicher Benachteiligungen bei egalit\u00e4ren Einkommenskonstellationen und die F\u00f6rderung von Teilzeitstellen in anspruchsvollen Berufsfeldern, die Karrierem\u00f6glichkeiten auch bei einer Teilzeit-Anstellung erm\u00f6glichen. Dies w\u00fcrde es auch f\u00fcr M\u00e4nnern attraktiver machen, Erwerbsarbeit und Engagement in Betreuung und Haushalt zu vereinen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum anderen erfordert die Situation auch einen Mentalit\u00e4tswandel. Das Bewusstsein f\u00fcr die pers\u00f6nlichen und \u00f6ffentlichen finanziellen Risiken von ungleichen Rollenmodellen im Kontext gestiegener Scheidungsraten sollte gef\u00f6rdert werden. Dabei sollte auch der Fokus auf die Sp\u00e4tfolgen f\u00fcr die Altersvorsorge gelegt werden.<sup><a id=\"post-4408-footnote-ref-4\" href=\"#post-4408-footnote-4\">[4]<\/a><\/sup> Es gibt mittlerweile gesicherte wissenschaftliche Evidenz, die zeigt, dass ein besserer Zugang zu relevanten Informationen zu den Kosten von Teilzeitarbeit nach der Geburt von Kindern bei Frauen zu anderen Entscheidungen f\u00fchrt (Costa-Ramon et al. 2024).<\/p>\n\n\n\n<p>Um die oftmals nicht verhinderbaren vor\u00fcbergehenden schwierigen Einkommenssituationen nach einer Scheidung zu \u00fcberbr\u00fccken, w\u00e4re schliesslich auch zu \u00fcberlegen, ob in den F\u00e4llen mit ungen\u00fcgenden Unterst\u00fctzungszahlungen das entstandene Manko durch eine Bedarfsleistung vor der Sozialhilfe \u00fcbernommen werden k\u00f6nnte. Denkbar ist, das bestehende System der Alimentenbevorschussung entsprechend zu einer existenzsichernden Bedarfsleistung f\u00fcr alle aus- und umzubauen. Damit w\u00fcrden Geschiedene deutlich besser abgesichert und die finanziellen Nachteile der Frauen aufgrund der einseitigen Mankoteilung k\u00f6nnten damit behoben werden; zudem k\u00f6nnte die Armutsbetroffenheit von Einelternhaushalten und ihren Kindern erheblich gemildert werden. Auch mit Familien-Erg\u00e4nzungsleistungen kann die Armut bei geschiedenen M\u00fcttern wirksam bek\u00e4mpft werden.<sup><a id=\"post-4408-footnote-ref-5\" href=\"#post-4408-footnote-5\">[5]<\/a><\/sup><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li> Vgl. <a href=\"https:\/\/www.bfs.admin.ch\/bfs\/de\/home\/statistiken\/bevoelkerung\/heiraten-eingetragene-partnerschaften-scheidungen\/heiratshaeufigkeit.html\">https:\/\/www.bfs.admin.ch\/bfs\/de\/home\/statistiken\/bevoelkerung\/heiraten-eingetragene-partnerschaften-scheidungen\/heiratshaeufigkeit.html<\/a> <a href=\"#post-4408-footnote-ref-1\">\u2191<\/a> <\/li>\n\n\n\n<li> Gemessen am Anteil von Haushalten, die nach Trennungen Transfers (nachehelicher Unterhalt und Kinderalimenten) von anderen Haushalten erhalten haben. <a href=\"#post-4408-footnote-ref-2\">\u2191<\/a> <\/li>\n\n\n\n<li> Anhand der Analysen von Steuerdaten der Kantone Bern und Basellandschaft konnte gezeigt werden, dass Unterhaltszahlungen die Armutsrisiken von Einelternfamilien um gut ein Drittel reduzieren (H\u00fcmbelin et al. 2022; Fluder et al. 2020). <a href=\"#post-4408-footnote-ref-3\">\u2191<\/a> <\/li>\n\n\n\n<li> Die Erg\u00e4nzungsleistungs-Quote von Geschiedenen ist fast f\u00fcnfmal so hoch wie jene von Verheirateten (Von Gunten et al. 2015: 74) und die Renten der 70\u201374-j\u00e4hrigen Geschiedenen sind deutlich tiefer .im Vergleich zur restlichen Bev\u00f6lkerung (Fluder &amp; Oesch 2019). <a href=\"#post-4408-footnote-ref-4\">\u2191<\/a> <\/li>\n\n\n\n<li> Sch\u00e4tzungen f\u00fcr den Kanton Bern zeigen, dass Familien-EL die Armutsbetroffenheit von Einelternfamilien mit minderj\u00e4hrigen Kindern halbieren w\u00fcrde (Fluder et al. 2020, 71). <a href=\"#post-4408-footnote-ref-5\">\u2191<\/a> <\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Entwicklung von Scheidungen und ver\u00e4nderte Rahmenbedingungen Moderne Gesellschaften sind seit den 1970er Jahren durch eine zunehmende Instabilit\u00e4t von Paarbeziehungen charakterisiert. Die ehemals dominante Lebensform der lebenslangen Ehebeziehung und stabilen Familie ist zunehmend br\u00fcchig geworden. 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